Fair and exhibition organisation services (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #46541312) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Номер конкурса: 46541312 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Österreich-Wien: Organisation von Messen und Ausstellungen
2023/S 188-588890
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Agentursuche für Gestaltung und Auf- und Abbau der Infoausstellung zur S1 inkl. Tunnel Donau-Lobau
Agentursuche für Gestaltung und Auf- und Abbau der Infoausstellung zur S1 inkl. Tunnel Donau-Lobau.
Agentursuche für Gestaltung und Auf- und Abbau der infoausstellung zur S1 inkl. Tunnel Donau-Lobau.
keine Rahmenvereinbarung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Agentursuche für Gestaltung und Auf- und Abbau der infoausstellung zur S1 inkl. Tunnel Donau-Lobau.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nationale Erkennungsnummer: [L-917157-3925]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Projektgebiet und Wien Umgebung
Ausgelöst durch die Evaluierung des BMK und die Einleitung der SPV kann das Infozentrum nicht wie geplant bespielt werden. Daher musste das ursprüngliche Konzept an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Soweit möglich werden die bereits produzierten Ausstellungsobjekte verwendet, Adaptierungen und Neuproduktionen sind jedoch erforderlich.
keine Rahmenvereinbarung
Ausgelöst durch die Evaluierung des BMK und die Einleitung der SPV kann das Infozentrum nicht wie geplant bespielt werden. Daher musste das ursprüngliche Konzept an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Soweit möglich werden die bereits produzierten Ausstellungsobjekte verwendet, Adaptierungen und Neuproduktionen sind jedoch erforderlich.
Die gegenständliche Änderung war trotz gebotener Sorgfaltspflicht für den Auftraggeber nicht ersichtlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers für den Auftraggeber zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung führen, da eine zeitliche Unterbrechung des Auftrages die termingerechte Realisierung des Projektes gefährden und auch unzählige Schnittstellenprobleme aufwerfen würde. In weiterer Folge wäre der Auftraggeber auch mit beachtlichen Zusatzkosten aufgrund von Einarbeitungen, Vorbereitungsmaßnahmen, unvermeidbare Parallelbearbeitung bzw. allfälligen Stehzeiten konfrontiert.