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Accident insurance services (оригинал извещения) (Швейцария - Тендер #45483746)


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Страна: Швейцария (другие тендеры и закупки Швейцария)
Организатор тендера: STADT BURGDORF
Номер конкурса: 45483746
Дата публикации: 28-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023082320231002Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureGPASubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services04C0204
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      STADT BURGDORF
      Kirchbühl 19
      Burgdorf
      3400
      Switzerland
      E-Mail: christoph.muralt@burgdorf.ch
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter
      http://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?NOTICE_NR=1347995
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern
      Bundesgasse 33
      Bern
      3011
      Switzerland
      Kontaktstelle(n): 3011
      E-Mail: keineOfferten@bern.ch
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.simap.ch
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Unfallversicherung gemäss UVG der Stadt Burgdorf

      2. CPV-Code Hauptteil:
        66512100
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Obligatorische Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG; SR 832.20; nachstehend UVG-Versicherung genannt) und den dazugehörenden Verordnungen der Stadt Burgdorf über 3 Jahre (mit Option für die Verlängerung auf weitere 2 Jahre).

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        66510000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Stadt Burgdorf

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Obligatorische Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG; SR 832.20; nachstehend UVG-Versicherung genannt) und den dazugehörenden Verordnungen der Stadt Burgdorf über 3 Jahre (mit Option für die Verlängerung auf weitere 2 Jahre).

      5. Zuschlagskriterien:
        Kostenkriterium - Gewichtung: 60%
        Kostenkriterium - Gewichtung: 20%
        Kostenkriterium - Gewichtung: 20%
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Verlängerung um weitere zwei Jahre.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Verlängerung um weitere zwei Jahre.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

        Zulassung zum Geschäftsbetrieb des BAG.

        - Die Anbieter haben aufzuzeigen, wie sie sich für die soziale, wirtschaftliche oder ökologische Nachhaltigkeit einsetzen

        Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:

        - Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration

        - Detaillierter Betreibungsregisterauszug

        - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer

        - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer

        - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer

        - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer

        - Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge

        - Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge

        - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge

        - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge

        - Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)

        Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind.

        Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

        Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

        Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

        Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstrasse 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Anbieterinnen und Anbieter, welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

        Auf Grund der nachstehenden Kriterien:

        - Interventionszeit maximal 12 Stunden.

        - Gesamtarbeitsverträge oder orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen einhalten.

        - Erfüllen der Pflichten gegenüber öffentlicher Hand, Sozialversicherungen und Arbeitnehmenden.

        - Zulassung zum Geschäftsbetrieb des BAG liegt vor.

        - Nachhaltigkeit

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-02
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-05
      Ortszeit: 23:59
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Teilangebote sind nicht zugelassen.

      Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

      Grundsätzliche Anforderungen: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019). Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. fIVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich(Art. 44 und 45 IVöB 2019).

      Sonstige Angaben: 1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien: Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert). Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut bis sehr gut 3.0 = genügend 2.0 = ungenügend 1.0 = unbrauchbar 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig. Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preissind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.) 2. Termin gemäss Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich. 3. Laufzeit Vertrag: Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich. 4. Zustelldomizil Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. 5. Vorbehalt Die Auftragserteilung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Burgdorf.

      Rechtsmittelbelehrung: Die Ausschreibungsunterlagen können innert 20 Tagen nach der ersten Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E, mittels Beschwerde angefochten werden (Art. 53 IVöB 2019 und Art. 6 IVöBG). Es können Rechtsverletzungen und rechtsfehlerhafte Ermessenausübungen sowie die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden (Art. 56 IVöB 2019). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie musseinen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

      Schlusstermin / Bemerkungen: Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Stadt Burgdorf Unfallversicherung" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

      Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 14.09.2023 auf www.simap.ch.

      Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 23.08.2023 , Dok. 1347995Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 10.09.2023.

      Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab23.08.2023bis 02.10.2023

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundesverwaltungsgericht
        Postfach
        St. Gallen
        9023
        Switzerland
        Kontaktstelle(n): 9023
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-23

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