Accident insurance services (Швейцария - Тендер #45483746) | ||
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Страна: Швейцария (другие тендеры и закупки Швейцария) Организатор тендера: STADT BURGDORF Номер конкурса: 45483746 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Unfallversicherung gemäss UVG der Stadt Burgdorf
Obligatorische Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG; SR 832.20; nachstehend UVG-Versicherung genannt) und den dazugehörenden Verordnungen der Stadt Burgdorf über 3 Jahre (mit Option für die Verlängerung auf weitere 2 Jahre).
Stadt Burgdorf
Obligatorische Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG; SR 832.20; nachstehend UVG-Versicherung genannt) und den dazugehörenden Verordnungen der Stadt Burgdorf über 3 Jahre (mit Option für die Verlängerung auf weitere 2 Jahre).
Verlängerung um weitere zwei Jahre.
Verlängerung um weitere zwei Jahre.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
Zulassung zum Geschäftsbetrieb des BAG.
- Die Anbieter haben aufzuzeigen, wie sie sich für die soziale, wirtschaftliche oder ökologische Nachhaltigkeit einsetzen
Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstrasse 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Anbieterinnen und Anbieter, welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Auf Grund der nachstehenden Kriterien:
- Interventionszeit maximal 12 Stunden.
- Gesamtarbeitsverträge oder orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen einhalten.
- Erfüllen der Pflichten gegenüber öffentlicher Hand, Sozialversicherungen und Arbeitnehmenden.
- Zulassung zum Geschäftsbetrieb des BAG liegt vor.
- Nachhaltigkeit
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019). Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. fIVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich(Art. 44 und 45 IVöB 2019).
Sonstige Angaben: 1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien: Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert). Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut bis sehr gut 3.0 = genügend 2.0 = ungenügend 1.0 = unbrauchbar 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig. Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preissind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.) 2. Termin gemäss Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich. 3. Laufzeit Vertrag: Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich. 4. Zustelldomizil Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. 5. Vorbehalt Die Auftragserteilung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Burgdorf.
Rechtsmittelbelehrung: Die Ausschreibungsunterlagen können innert 20 Tagen nach der ersten Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E, mittels Beschwerde angefochten werden (Art. 53 IVöB 2019 und Art. 6 IVöBG). Es können Rechtsverletzungen und rechtsfehlerhafte Ermessenausübungen sowie die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden (Art. 56 IVöB 2019). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie musseinen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Stadt Burgdorf Unfallversicherung" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 14.09.2023 auf www.simap.ch.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 23.08.2023 , Dok. 1347995Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 10.09.2023.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab23.08.2023bis 02.10.2023