Engineering support services (Италия - Тендер #43033621) | ||
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Страна: Италия (другие тендеры и закупки Италия) Организатор тендера: Autonome Provinz Bozen Номер конкурса: 43033621 Дата публикации: 22-06-2023 Сумма контракта: 147 925 634 (Российский рубль) Цена оригинальная: 2 506 006 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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DIREKTOR DER AUSFÜHRUNG DES VERFAHRENS FÜR DEN “INSTANDHALTUNGSDIENST DER GEBÄUDE UND DER DAZUGEHÖRIGEN TECHNISCHEN KOMPONENTEN IM EIGENTUM UND/ODER ZUR VERFÜGUNG DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN“
Siehe Ausschreibungsunterlagen
DIREKTOR DER AUSFÜHRUNG - Los Bozen
Lot No: 1Autonome Provinz Bozen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
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Siehe Ausschreibungsunterlagen
DIREKTOR DER AUSFÜHRUNG - Los Westen
Lot No: 2Autonome Provinz Bozen
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DIREKTOR DER AUSFÜHRUNG - Los Osten
Lot No: 3Autonome Provinz Bozen
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Contract performance conditions:Siehe Ausschreibungsunterlagen
Amt für technische Gebäudeverwaltung, Landhaus 2, Silvius- Magnago-Platz 10, 39100 Bozen (BZ)
Information about authorised persons and opening procedure:Im Sinne des Art. 6, Absatz 8 des LG Nr. 16/2015 wird das Vergabeverfahren in nicht öffentlicher Sitzung abgehalten.
Im Sinne des Art. 6, Absatz 8 des LG Nr. 16/2015 wird das Vergabeverfahren in nicht öffentlicher Sitzung abgehalten.
Die Ausschreibungsbekanntmachung und die damit verbundenen und darauf folgenden Vergabeverfahrensakte können nur mit Rekurs beim Regionalen Verwaltungsgericht angefochten werden. Anwendung finden Art. 119 und 120 GvD Nr. 104/2010 (Verwaltungsprozessordnung). Der Rekurs muss mit dem Beistand eines Rechtsanwalts innerhalb der Frist von 30 Tagen mit Fristbeginn gemäß Art. 120 Verwaltungsprozessordnung eingelegt werden.
Die Ausschreibungsbekanntmachung und die damit verbundenen und darauf folgenden Vergabeverfahrensakte können nur mit Rekurs beim Regionalen Verwaltungsgericht angefochten werden. Anwendung finden Art. 119 und 120 GvD Nr. 104/2010 (Verwaltungsprozessordnung). Der Rekurs muss mit dem Beistand eines Rechtsanwalts innerhalb der Frist von 30 Tagen mit Fristbeginn gemäß Art. 120 Verwaltungsprozessordnung eingelegt werden.
Regionales Verwaltungsgericht, Autonome Sektion Bozen