Architectural services for buildings (Германия - Тендер #50429319) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Station&Service AG (Bukr 11) Номер конкурса: 50429319 Дата публикации: 19-01-2024 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Germany-Berlin: Architectural services for buildings
2024/S 014-036001
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
München Hbf, Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof (SFB), Generalplanungsleistungen Lph 5
München Hbf, Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof (SFB), Generalplanungsleistungen Lph 5
G011710333, G011710262, G011710325
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
München Hbf, Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof (SFB), Generalplanungsleistungen Lph 5
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2
GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist
kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
München Hbf, Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof (SFB), Generalplanungsleistungen Lph 5
LÄ5
Zusätzliche Planung einer Gewerbekälte für ausgewählte Lagerräumlichkeiten. Im Detail handelt es sich um einen zusätzlichen Verteilerabgang mit einer Gesamtleistung von 50kW. Die Leitungsführung soll vorab so geplant werden, dass jede der Einheiten mit einer maximalen Leistung von 50kW angefahren werden kann. Bei einer fortgeschrittenen Mieterplanung, kann dies noch auf den dann bestehenden Bedarf angepasst werden
Aufgrund der Komplexität des Eingriffs in ein bereits geplantes technisches Systems wäre ein Wechsel technisch nicht zielführend. Die Leistung durch einen Dritten würde erheblichen Abstimmungsbedarf bedingen. Abstimmungen die bereits für die Erstellung der vorhandenen Leistung getroffen wurden, wären zu wiederholen