Repair and maintenance services of boilers (Германия - Тендер #50189387) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) Номер конкурса: 50189387 Дата публикации: 12-01-2024 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung für die Wartung von Großkesselanlagen.
Gegenstand des Vertrages ist die jährliche Wartung der Großkesselanlagen in den folgenden Liegenschaften gem. Leitungsverzeichnis und Arbeitskarte.
Los 1
- LUK Seeth, Hauptstraße 100, 25878 Seeth
- Landeslabor SH, Max-Eyth-Straße 5, 24537 Neumünster
- Finanzamt Elmshorn, Friedensallee 7-9, 25335 Elmshorn
- Amtsgericht Itzehoe, Bergstraße 3-7, 25524 Itzehoe
- Polizeidirektion Itzehoe, Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
- Fachhochschule Westküste, Fritz-Thiedemann-Ring 20, 25746 Heide
- LUK Boostedt, Von-dem-Borne-Str. 14, 24598 Boostedt
Los 2
- Behördenzentrum Mercatorstraße, Mercatorstraße 1-9, 24106 Kiel
- Sozialministerium, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
- Christian-Albrechts-Universität (Mensa 2), Leibnizstraße 12-14. 24118 Kiel
- Polizeidirektion AFB SH (PDAFB), Hubertushöhe, 23701 Eutin
- Behördenzentrum Possehlstraße, Possehlstraße 4, 23560 Lübeck
Jährliche Wartung der Großkesselanlagen, 7 Liegenschaften Region Nord und West
Seeth, Neumünster, Elmshorn, Itzehoe, Boostedt und Heide.
Rahmenvereinbarung für die Wartung von Großkesselanlagen. Im Los 1 für die Region Nord und West sind es 12 Anlagen.
Für dieses Los der Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 16 Anlagen, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Jährliche Wartung der Großkesselanlagen, 5 Liegenschaften Region Kiel und Südost
Kiel, Eutin und Lübeck.
Rahmenvereinbarung für die Wartung von Großkesselanlagen. Im Los 2 für die Region Kiel und Südost sind es 8 Anlagen.
Für dieses Los der Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 11 Anlagen, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Jährliche Wartung der Großkesselanlagen, 7 Liegenschaften Region Nord und West
Contract No: 2Jährliche Wartung der Großkesselanlagen, 5 Liegenschaften Region Kiel und Südost
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412