Construction work for houses (Германия - Тендер #50188397) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Номер конкурса: 50188397 Дата публикации: 12-01-2024 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Berlin: Construction work for houses
2024/S 009-021475
Voluntary ex ante transparency notice
Works
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
VG-092-23 Dach- und Fassadenarbeiten, BV: Wilhelmstraße 2-6, Mehringplatz 12,13,14, Friedrichstraße 246
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt die Sanierung und Instandsetzung der Wohn- und Gewerbegebäude in der Wilhelmstraße 2-6, Mehringplatz 12,13,14, Friedrichstraße 246 in 10963 Berlin. Wilhelmstraße 2 - 6: Gebäuderiegel mit unterschiedlichen Höhen und 5 Aufgängen.
Das Gebäude ist während der Baumaßnahme bewohnt. Teilbereiche der Gewerbeflächen sind in Nutzung.
Gerüstarbeiten: ca. 4.400,00 m2 Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten
Dachabdichtungs- und -klempnerarbeiten: ca. 600,00 m2 Dachsanierungsarbeiten, ca. 1.130,00 m2 komplette Dacherneuerungsarbeiten, Dachklempnerarbeiten, Attika- und Brandwandabdeckung Alu
Fassadenarbeiten: ca. 3.500,00 m2 Überholungsanstrich Fassade, ca. 830,00 m2 Beschichtung von Betonoberflächen Wände auf Terrassen
Section IV: Procedure
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn bei einem Offenen Verfahren keine
ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote abgegeben worden sind. Das trifft hier zu. Das Offene
Verfahren lief unter OJS Nummer: . Für das Los 2 konnte kein Zuschlag erteilt werden.
Es erfolgte daraufhin ein Verhandlungsverfahren, indem nur die Bieter aus dem vorangegangen Verfahren
einbezogen wurden, die fachkundig und leistungsfähig geeignet waren und nicht ausgeschlossen worden sind.
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenerkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).