Heating, ventilation and air-conditioning installation work (Германия - Тендер #49485942) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Номер конкурса: 49485942 Дата публикации: 22-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Munich: Heating, ventilation and air-conditioning installation work
2023/S 247-777344
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Fraunhofer MEVIS Bremen - Neubau Institutsgebäude - V_142_756059_42_Heizungs- und Kältetechnische Anlagen
V_142_756059_42_Heizungs- und Kältetechnische Anlagen
Emmy-Noether-Str. / Max-von-Laue-Str., 28359 Bremen
1 Stck Fernwärmestation 250 kW
ca. 165 Heizkörper
ca. 18 Unterflurkonvektoren
ca. 1.900 m CU-Rohr DN12-DN32
ca. 500 m Stahlrohr DN20-DN80
1 Stck luftgekühlter Kaltwassersatz 300 kW
ca. 4 Stck Umluftkühler
2 Stck Klimaschränke 25 kW
ca. 180 m² Kühldeckensystem
ca. 1.020 m geprimertes Stahlrohr DN15-DN125
2 Stck Multi-Klima-Splitgeräte 25 kW
BMBF
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Fraunhofer MEVIS Bremen - Neubau Institutsgebäude - V_142_756059_42_Heizungs- und Kältetechnische Anlagen - NV 05
Section VI: Complementary information
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Das Vergabeverfahren finden Sie hier:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Section VII: Modifications to the contract/concession
Emmy-Noether-Str./Max-von-Laue-Str.
28359 Bremen
–1 St. Fernwärmestation 250 kW,
–ca. 165 Heizkörper,
–ca. 18 Unterflurkonvektoren,
–ca. 1 900 m CU-Rohr DN12-DN32,
–ca. 500 m Stahlrohr DN20-DN80,
–1 St. luftgekühlter Kaltwassersatz 300 kW,
–ca. 4 St. Umluftkühler,
–2 St. Klimaschränke 25 kW,
–ca. 180 m²
Kühldeckensystem,
–ca. 1 020 m geprimertes Stahlrohr DN15-DN125,
–2 St. Multi-Klima-Splitgeräte 25 kW.
Dieser Nachtrag beinhaltet unter anderem einige Fittings, welche nicht im LV beschrieben sind. Weiter finden sich hier Änderungen zum Kälteüberträger, zu einigen Heizflächen und ULKs sowie Ergänzungen im Bereich Brandschutzdurchführungen.
Im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen.