Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44917
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2020
Ende: 18/10/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
07/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 758 565.96 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2020
Ende: 18/10/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 758 565.96 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Es sind weitere Planungsstunden, also Mehraufwände, bzw. eher Mengenmehrung der Planungsstunden notwendig geworden,
da sich die Abstimmungen zu Parallelmaßnahmen aufwendiger gestalten, als bei Beauftragung angenommen.
(MKA 01_15)
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund dessen, dass der Autragnehmer keine zusätzliche Objekte beplanen soll, sondern ausschließlich im Zuge derGrundlagenermittlung erhebliche Mehraufwände hat, bzw. weitere
Planungsstunden braucht, ist eine anderweitige Vergabe nichtmöglich. Die zusätzlichen Planungsstunden sind auf notwendige, umfangreiche Abstimmungsbedarfe zu Parallelmaßnahmen
undangrenzenden Teilsystem zurrück zu führen. Die Schnittstellenabstimmung ist zur Sicherstellung des Werkserfolges notwendig.Die Bindung eines neuen Planers ist nicht
wirtschaftlich, da sich der bereits gebundene und der neue Planer sich thematischintensiv austuaschen müssen, sowohl am Anfang als auch am Ende. Dabei entstehen starke thematische
Überschneidung, alsauch ist eine klare Abgrenzung der Tätigkeiten nicht möglich. Dieser Sachverhalt kann unter bestimmter Betrachtung alsDoppelbeauftragung interpretiert werden,
was aber auszuschließen ist.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1 583 826.68 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1 594 866.68 EUR