Sewage, refuse, cleaning and environmental services (Германия - Тендер #49156188) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesamt für Umwelt Номер конкурса: 49156188 Дата публикации: 13-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Potsdam: Sewage, refuse, cleaning and environmental services
2023/S 240-754022
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Beräumung des illegalen Abfalllagers Luckenwalde
Land Brandenburg - LK Teltow-Fläming - Gelände der ehem. Bauschutt-Recyclinganlage Treuenbrietzener Tor 38a 14943 Luckenwalde Das Gelände befindet sich in der Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21 auf den Flurstücken 827, 828 und 321/2.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Auftragsvergabe DARE Baudienstleistungen GmbH
Section VI: Complementary information
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1BAFYS57
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Land Brandenburg - LK Teltow-Fläming - Gelände der ehem. Bauschutt-Recyclinganlage Treuenbrietzener Tor 38a 14943 Luckenwalde Das Gelände befindet sich in der Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21 auf den Flurstücken 827, 828 und 321/2.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Entsorgung DK IV Material sowie Anzeigen von Mehr- und Mindermengen. Der erste Teil NT.01.0010 sind Leistungen, welche bisher nicht im Hauptauftrag enthalten waren, aber zur Zielerfüllung des Auftrages bis Ende des Jahres als notwendig zu erachten sind. Bei der Separierung der Abfälle wurden Dachpappen aussortiert welche nach der Laboratorischen Untersuchung in einer Untertage Deponie entsorgt werden müssen. Der zweite Teil ab NT.01.0020 bis NT.01.0050 stellen Mehr- und Mindermengen dar. Der Grund liegt in der vorher nicht genau bekannten Zusammensetzung der Abfälle in Halle 24.
Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht, weil es sich einerseits zum einen um Mehrmengen/ Mindermengen handelt und zum anderen um eine Leistungserweiterung, die nichts daran ändert, dass der Auftrag auf die Beräumung und Entsorgung ausgerichtet ist und ein Dienstleistungsvertrag vorliegt.
Die Änderung war für den Auftraggeber notwendig und unvorhersehbar, weil die Halle 24 einsturzgefährdet und damit nicht betretbar war. Es konnte also auch nicht genau ermittelt werden, wie der Abfall in der Gesamtschau zu entsorgen ist. Daraus ergeben sich schließlich auch mehr oder Mindermengen bezüglich des Entsorgungsweges.