Landscape protection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #49081519) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Номер конкурса: 49081519 Дата публикации: 11-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Magdeburg: Landschaftsschutz
2023/S 238-747998
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau Aquädukt Altenbraak, naturschutzfachliche Begleitung Rückbau
Altenbrak
1. naturschutzfachliche Bewertung der Vorzugsvariante.
2. FFH- Verträglichkeitsprüfung.
3. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP).
4. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP).
5. Unterstützung des Auftraggebers bei der Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden und Dritten.
6. Erwirken der notwendigen naturschutzbehördlichen Entscheidungen.
7. Begleiten des gesamten Rückbaus und damit verbundener Arbeiten als ökologische Bauüberwachung (Für den Rückbau werden fünf Monate Bauzeit veranschlagt, in denen wöchentlich eine Bauberatung mit Baustellenkontrolle stattfinden soll).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rückbau Aquädukt Altenbraak, naturschutzfachliche Begleitung Rückbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Altenbrak
1. naturschutzfachliche Bewertung der Vorzugsvariante.
2. FFH- Verträglichkeitsprüfung.
3. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP).
4. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP).
5. Unterstützung des Auftraggebers bei der Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden und Dritten.
6. Erwirken der notwendigen naturschutzbehördlichen Entscheidungen.
7. Begleiten des gesamten Rückbaus und damit verbundener Arbeiten als ökologische Bauüberwachung (Für den Rückbau werden fünf Monate Bauzeit veranschlagt, in denen wöchentlich eine Bauberatung mit Baustellenkontrolle stattfinden soll).
FFH Verträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtliche Prüfung, ökologische Baubegleitung (hier als Nachtrag: Mehrmengen im Leistungszeitraum und Begleitung der Umsiedelung von vorgefundenen Fledermaushabitaten)
Während der Bauphase sind ergänzende Baumfällungen notwendig geworden.Beim Rückbau/Bearbeitung des Wiederlager West sind Fledermausquartiere entdeckt worden, die bei vorherigen Untersuchungen nicht vorhersehbar/Verdeckt waren.