Medical equipments (оригинал извещения) (Германия - Тендер #49081448) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Номер конкурса: 49081448 Дата публикации: 11-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Hamburg: Medizinische Geräte
2023/S 238-748512
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrastmittelinjektoren
Lieferung von CVi Angiographischen Kontrastmittel-Management-Systemen
Lieferung von Kontrastmittelinjektoren für das Universitäre Herz- und Gefäßzentrum.
Die Werte unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse desvorgesehenen Auftragnehmers nur mit 0.01 EUR benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, mit dem unter V.2.3) genannten Auftragnehmer zu schließen.
Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung der Kontrastmittelinjektoren mit den für den Auftraggeber notwendigen Funktionalitäten nur durch das ausgewählte Unternehmen erbracht werden kann. Das System wurde aufgrund folgendem technischen Alleinstellungsmerkmal ausgewählt:
Die Kontrastmittelinjektoren sollen aus Gründen der Patientensicherheit über einen Luftsäulensensor verfügen, welcher das Vorhandensein von Luft im Injektionsschlauch erkennt und dadurch automatisch die Injektion systemseitig verhindert. Die Kontrastmittelinjektoren sollen das Kontrastmittel gesteuert nachfüllen und selbständig entlüften. Die Konzeption der Injektionsspritzen soll die Applikation des Kontrastmittels an der Schlauchunterseite ermöglichen, so dass keine Luft eindringen kann. Durch diese Sicherheitsmechanismen soll die versehentliche Applikation von Luft in den Patienten verhindert werden.
Aus diesen genannten Gründen kann nur die genannte Firma diese Leistung erbringen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.