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Mainframe hardware (Германия - Тендер #48612943)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Номер конкурса: 48612943
Дата публикации: 29-11-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023112420231215 12:00Utilities entityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderUrban railway / light rail, metro, tramway, trolleybus or bus services01F0501
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
      Möhlstraße 27
      Mannheim
      68165
      Germany
      Telephone: +49 6214651730
      E-mail: vergabe@rnv-online.de
      Fax: +49 6214653111
    2. Joint procurement
    3. Communication
      Access to the procurement documents is restricted. Further information can be obtained at
      https://www.ausschreiben24.com/#/pa/hf7ji4q3Ee6BPABQVqpGgQ
      Additional information can be obtained from the abovementioned addressto the abovementioned address
    4. Type of the contracting authority:
    5. Main activity:
      Urban railway, tramway, trolleybus or bus services
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Markterkundung - Bordrechner für Busse und Bahnen

      2. Main CPV code:
        30211200
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant eine Neubeschaffung von rund 400 Bordrechnern für Busse und Bahnen, die nach ihrem Einbau aus dem Modul LioData der Firma Trapeze mit Daten versorgt werden sollen und sich am Betriebstag in das Modulzur Kommunikation und Visualisierung der Fahrzeuge einbinden. Der aktuell bestehende Funktionsumfang der vorhandenen Module soll hierbei keine Einschränkungen erfahren. Nach Rückfrage bei Firma Trapeze ist eine Offenlegung der bereits vorhandenen Schnittstellen seitens Trapeze nicht vorgesehen.

        Gibt es auf dem Markt itcs Bordrechner,

        - die ohne eine Offenlegung der Schnittstelle durch Firma Trapeze

        - und ohne Funktionseinschränkungen in den vorhandenen Modulen in das bestehende itcs der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

        integriert werden können?

        Wir bitten um ausführliche Funktionsbeschreibung der angedachten Bordrechner.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        30210000, 30211000, 34121100, 48000000, 48100000, 48140000, 48217100, 72212140, 72212620
      3. Place of performance:
      4. Description of the procurement:

        Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant eine Neubeschaffung von rund 400 Bordrechnern für Busse und Bahnen, die nach ihrem Einbau aus dem Modul LioData der Firma Trapeze mit Daten versorgt werden sollen und sich am Betriebstag in das Modulzur Kommunikation und Visualisierung der Fahrzeuge einbinden. Der aktuell bestehende Funktionsumfang der vorhandenen Module soll hierbei keine Einschränkungen erfahren. Nach Rückfrage bei Firma Trapeze ist eine Offenlegung der bereits vorhandenen Schnittstellen seitens Trapeze nicht vorgesehen.

        Gibt es auf dem Markt itcs Bordrechner,

        - die ohne eine Offenlegung der Schnittstelle durch Firma Trapeze

        - und ohne Funktionseinschränkungen in den vorhandenen Modulen in das bestehende itcs der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

        integriert werden können?

        Wir bitten um ausführliche Funktionsbeschreibung der angedachten Bordrechner.

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        End: 2023-12-31
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
      2. Economic and financial standing:
      3. Technical and professional ability:
      4. Information about reserved contracts:
      5. Deposits and guarantees required:
      6. Main financing conditions and payment arrangements and/or reference to the relevant provisions governing them:
      7. Legal form to be taken by the group of economic operators to whom the contract is to be awarded:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-12-15
      Local time: 12:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-12-15
      Local time: 12:00
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information
    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Baden-Württemberg
        Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
        Karlsruhe
        76247
        Germany
        Contact person: 76247
        Telephone: +49 721926-8730
        E-mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721926-3985
      2. Body responsible for mediation procedures
        Vergabekammer Baden-Württemberg
        Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
        Karlsruhe
        76247
        Germany
        Contact person: 76247
        Telephone: +49 721926-8730
        E-mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721926-3985
      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Nach § 135 GWB:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

        1) gegen § 134 verstoßen hat oder

        2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

        Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem

        Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

        innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

        Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

        nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

        1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

        2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

        mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

        3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

        Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen

        Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

        Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag

        erhalten soll, umfassen.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Nach § 135 GWB:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

        1) gegen § 134 verstoßen hat oder

        2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

        Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem

        Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

        innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

        Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

        nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

        1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

        2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

        mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

        3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

        Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen

        Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

        Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag

        erhalten soll, umfassen.

        Vergabekammer Baden-Württemberg
        Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
        Karlsruhe
        76247
        Germany
        Contact person: 76247
        Telephone: +49 721926-8730
        E-mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721926-3985
    5. Date of dispatch of this notice
      2023-11-24

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