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Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #48196822)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadtverwaltung Herbolzheim
Номер конкурса: 48196822
Дата публикации: 17-11-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023111420231218 12:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadtverwaltung Herbolzheim
      Hauptstraße 26
      Herbolzheim
      79336
      Germany
      E-Mail: j.rauer@stadt-herbolzheim.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E84444881
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E84444881

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neubau von Räumlichkeiten für den DRK Ortsverein Herbolzheim sowie einer Zahnarztpraxis und Wohnungen Friedrichstr. 34 + 34a

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Herbolzheim beabsichtigt den Neubau von Räumlichkeiten für den DRK Ortsverein Herbolzheim sowie einer Zahnarztpraxis und Wohnungen in der Friedrichstr. 34 + 34a in 79336 Herbolzheim.

        Für das Vorhaben liegt bereits eine Objektplanung mit dem Stand der LPH 4 vor. Die Eckdaten betragen:

        - DRK Ortsverein, ca. 530 m² Nutzfläche

        - Zahnarztpraxis, ca. 566 m² Nutzfläche

        - 10 Wohnungen, ca. 936 m² Wohnfläche

        - Parkdeck

        Die vorliegenden Ergebnisse der LPH 3 liegen den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 7 bei. Auf diesen soll aufgebaut und das Vorhaben weiterentwickelt werden. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 10.538.578,67 € brutto (Kostengruppen 200 - 700). Die Realisierung ist bis ca. 2026 geplant.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Es werden die Objektplanungsleistungen für den unter Punkt II.1.4 beschriebenen Neubau des DRK Ortsverein, einer Zahnarztpraxis und Wohnungen (inkl. Parkdeck) gefordert. Für die Maßnahme wurden bereits Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 4 erbracht. Die vorliegenden Unterlagen der LPH 3 werden den Teilnehmern in der Stufe 1 zur Verfügung gestellt und sind Basis der weiteren Planung (siehe Anlage 7). Die zu erbringende Leistung umfasst generell sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 sowie 7, 8 (optional 9) der HOAI für Objektplanung Gebäude gemäß §15 HOAI.

        Die Beauftragung ist dabei stufenweise nach Projektfortschritt und Leistungsphase vorgesehen. Es wird beabsichtigt, grundsätzlich die Leistungsphasen 5 – 8 der Objektplanung zu vergeben. Ein Auftragsversprechen für die Objektplanung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 5 und 6.

        Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf die Realisierung/Projektumsetzung oder die Beauftragung aller weiteren Leistungsphasen besteht. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtbeauftragung einzelner Stufen besteht.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Projektteam und Projektorganisation / Gewichtung: 20
        Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise zur Projektabwicklung / Gewichtung: 35
        Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 15
        Preis - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-05-01
        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Die Auswahl der Teilnehmer, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Die Auswahl erfolgt anhand der Gesamtpunktzahl, bei Gleichstand

        entscheidet das Los.

        Technische u. berufliche Eignung, max. 50 P.:

        Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“/„Ingenieur“ in den letzten 3 Jahren gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

        Bis einschl. 1 Pers. = 0 P.

        Ab 2 Pers. = 15 P.

        Ab 3 Pers. = 25 P.

        Angabe der technischen Fachkräfte oder Stellen gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.

        Keine/unvollständige Angabe = 0 P.

        Angabe Projektleiter = 15 P.

        Vollständige Angabe = 25 P.

        Fachliche Eignung, Referenzen, max. 150 P.

        Vorlage einer Referenzliste über 3 früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §46 Abs. 3 Nr. 1, §75 Abs. 5 VgV. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:

        Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt), max. 60 P.

        Realisierter Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber

        Mindestanforderungen:

        Objektplanung §34 HOAI, innerhalb der LPH 5 bis 9, mind. 4 aufeinanderfolgende vollständig erbracht

        Mindesthonorarzone III oder höher

        Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 30.11.2013, vor 30.11.2023

        Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400 mind. 1,00 Mio netto

        Angabe Auftraggeber (öffentlich)

        Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400

        - Ab 1,00 Mio € netto = 3 P.

        - Ab 1,20 Mio € netto = 6 P.

        - Ab 1,40 Mio € netto = 9 P.

        - Ab 1,60Mio € netto = 12 P.

        - Ab 1,80 Mio € netto = 15 P.

        Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme

        - Innerh. letzter 10 J. = 4 P.

        - Innerh. letzter 7 J. = 8 P.

        - Innerh. letzter 5 J. = 12 P.

        - Innerh. letzter 3 J. = 15 P.

        Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt), max. 60 P.

        Realisierter Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein

        Mindestanforderungen:

        Objektplanung §34 HOAI, innerhalb der LPH 5 bis 9, mind. 4 aufeinanderfolgende vollständig erbracht

        Mindesthonorarzone III oder höher

        Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 30.11.2013, vor 30.11.2023

        Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400 mind. 1,00 Mio netto

        Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat)

        Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400

        - Ab 1,00 Mio € netto = 3 P.

        - Ab 1,20 Mio € netto = 6 P.

        - Ab 1,40 Mio € netto = 9 P.

        - Ab 1,60Mio € netto = 12 P.

        - Ab 1,80 Mio € netto = 15 P.

        Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme

        - Innerh. letzter 10 J. = 4 P.

        - Innerh. letzter 7 J. = 8 P.

        - Innerh. letzter 5 J. = 12 P.

        - Innerh. letzter 3 J. = 15 P.

        Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt), max. 30 P.

        Erfahrung mit Fördermitteln

        Mindestanforderungen:

        Allgemeines Projekt in welchem erfolgreich mit Fördermitteln in der Ausführung (ab LPH 5) gearbeitet wurde bzw. in welchem die erfolgreiche Abrechnung von Fördermitteln durchgeführt wurde (Doppelnennung der Referenzen #1 u. #2 möglich).

        Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 30.11.2013, vor 30.11.2023.

        Die Darstellung der Referenzen hat auf den dem Teilnahmeantrag beiliegenden Formblätter zu erfolgen. Dort sind die oben genannten Anforderungen vollständig anzugeben. Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein

        Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden. Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eigenerklärung der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architekten- oder Ingenieurkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Nachweis ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.

        - Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Eigenerklärung der Berufszulassung. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates.

        - Bei juristischen Personen: Eigenerklärung der Eintragung in das Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Zugelassen werden ausschl. Bewerber, die die fachl. Anforderungen für Architekten/Ingenieure erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:

        Bei nat. Personen sind die fachl. Anforderungen erfüllt, wenn sie gem. Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonst. Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.

        Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen nat. oder jur. Personen oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-12-18
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2024-01-19
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-06-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      (1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.

      (2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle zu richten. Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Freitag, 01.12.2023 per Mail an drk-herbolzheim@alea-real.de gerichtet werden. Sofern für alle Bewerberinnen und Bewerber interessant, werden die Antworten als Bewerberrundschreiben per E-Mail zur Verfügung gestellt. Jede Bewerberin und jeder Bewerber ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbständig über die Vergabeplattform zu informieren. Die Beantwortung der Fragen erfolgt fortlaufend, spätestens bis Freitag, 08.12.2023.

      (3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.

      (4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
        Karlsruhe
        Germany
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
        Karlsruhe
        Germany
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

        § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        (1) § 135 GWB Unwirksamkeit:

        Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

        1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

        2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,

        3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

        § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        (1) § 135 GWB Unwirksamkeit:

        Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

        1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

        2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,

        3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

        Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
        Karlsruhe
        Germany
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-11-14

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