Internet services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #48195623) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Wolfsburg Номер конкурса: 48195623 Дата публикации: 17-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Wolfsburg: Internetdienste
2023/S 222-697407
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
22-0457 Konzessionsvergabe Netzbetrieb im Rahmen des Förderprojektes "Graue Flecken" - Betrieb der bereitgestellten Breitbandinfrastruktur gemäß Vereinbarungen
38440 Wolfsburg
Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gebiete des Stadtgebietes. Das passive Netz soll an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projektes erfolgt insbesondere im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 ("Gigabit-Richtlinie")
Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen in Anspruch zu nehmen und hat bereits einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten. Gegenstand der zu vergebenden Konzession ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Adressen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Es sollen ca. 2.891 Adressen (darunter ca. 637 Adressen mit gewerblichen Nachfragern) mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD26T4R
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
38440 Wolfsburg
Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gebiete des Stadtgebietes. Das passive Netz soll an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projektes erfolgt insbesondere im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 ("Gigabit-Richtlinie")
Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen in Anspruch zu nehmen und hat bereits einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten. Gegenstand der zu vergebenden Konzession ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Adressen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Es sollen ca. 2.891 Adressen (darunter ca. 637 Adressen mit gewerblichen Nachfragern) mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Korrektur der Auftragssumme, der eingegangenen Angebote sowie der berücksichtigten Adressen bezugnehmend auf das Angebot
Fehler in der vorherigen Bekanntmachung.