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Servers (оригинал извещения) (Германия - Тендер #48109722)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Universität Heidelberg
Номер конкурса: 48109722
Дата публикации: 15-11-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20231110Body governed by public lawVoluntary ex ante transparency noticeSuppliesNegotiated without a prior call for competitionEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableThe most economic tenderEducation01B1501
15/11/2023    S220

Deutschland-Heidelberg: Server

2023/S 220-692085

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Heidelberg
Nationale Identifikationsnummer: DE811225433
Postanschrift: Universität Heidelberg Universitätsverwaltung Abt. 4.1 - Zentrale Beschaffung - Seminarstrasse 2
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabe@zuv.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 622154-12452
Fax: +49 622154-161-2220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Uni-HD.2023.1378_Erweiterung_bwForCluster_Helix_URZ

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48820000 Server
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2021.2_Helix_URZ / Los 1 beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 341 654.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2021.2_Helix_URZ / Los 1 beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität bzw. Spezifikation des Produkts / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr 3 GWB).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2021.2_Helix_URZ beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden. Ein Hochleistungsrechner besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Hardware- und Software-Komponenten, die erst durch die Abstimmung sämtlicher Einzelkomponenten zu einem homogenen und leistungsfähigen Gesamtsystem werden. Dies betrifft sowohl die Auswahl der Komponenten vor allem aber auch der Aufbau und die Konfiguration dieser Komponenten. Der Betrieb des Gesamtsystems hängt zu wesentlichen Anteilen von mehreren Infrastruktur-Komponenten ab, die eine gleichzeitige und hoch performante Nutzung sämtlicher Rechenknoten erst ermöglichen. Eine fehlende Homogenität des Gesamtsystems, welche aufgrund eines Wechsels des Auftragnehmers entstünde, führt zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit. Diese würde wiederum zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten im Gebrauch, Betrieb und Wartung des Gesamtsystems führen. Beim Wechsel des Unternehmens entsteht eine Situation unklarer Zuständigkeiten der Gewährleistungen – bezogen auf die Integration der Einzelkomponenten zum Gesamtsystem und die Homogenität der einzelnen Komponenten untereinander. Hierdurch ist die Voraussetzung des Ausnahmetatbestandes nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt.

Kurzerläuterung:

• Eine wesentliche Infrastruktur-Komponente stellt das Hochgeschwindigkeitsnetzwerk dar. Dieses wurde durch den ursprünglichen Lieferanten hinsichtlich der Netzwerk-Topologie und der Konfiguration für den derzeitigen Aufbau des Hochleisteistungsrechners ausgelegt und optimiert. Eine Erweiterung des Gesamtsystems kann Anpassungen in der Netzwerk-Topologie und Konfiguration erfordern, sodass diese Infrastruktur-Komponente als Ganzes verändert wird, was mit Einschnitten von Gewährleistungsansprüchen einher gehen kann.

• Eine zweite wichtige Infrastruktur-Komponente stellt die zentrale Systemsteuerung und -überwachung dar. Der ursprüngliche Lieferant hat für das Monitoring von Energie, Temperatur und Luftfeuchtigkeit ein abgestimmtes System von Steuer-, Schalt- und Sensormodulen eingesetzt und konfiguriert. Aus betrieblichen Gründen muss auch bei Erweiterungen dieses System homogen ausgebaut werden, da sonst signifikante Mehraufwände entstehen könnten.

• Die im Rahmen einer Cluster-Erweiterung ergänzten Komponenten müssen an vielen Stellen mit dem bestehenden System verbunden und in dieses integriert werden. Dazu gehört neben den Netzwerken, der zentralen Steuerung und Systemüberwachung, auch die Anbindung sämtlicher Knoten an die zentralen Speichersysteme.

• Beim Wechsel des Unternehmens für Cluster-Erweiterungen entsteht ein Mehraufwand für den Betrieb der nicht homogenen Teilsysteme, z.B. durch mehrfache Schulungen für die unterschiedlichen Systeme, durch eine höhere Zahl an involvierten Personen bei der Fehlersuche. Insgesamt ist die Fehlersuche in inhomogenen Systemen aufwendiger. Gewisse Fehler können sogar erst auf Grund der fehlenden Homogenität entstehen. Ein Wechsel des Unternehmens könnte daher zu einem erheblichen Mehraufwand führen.

• Gewährleistungen sind auf das Gesamtsystem bezogen, da es nicht ausreichend ist, dass die Einzelkomponenten an sich fehlerfrei sind. Beim Wechsel des Unternehmens entsteht eine Situation unklarer Zuständigkeiten der Gewährleistungen bezogen auf die Integration der Einzelkomponenten zum Gesamtsystem und die Homogenität der einzelnen Komponenten untereinander, da jedes Unternehmen die Gewährleistung nur auf das jeweils gelieferte Teilsystem beziehen kann. Es gäbe daher keine Gewährleistung auf die Funktionalität, Performance und Effizienz des Gesamtsystems mehr. Mögliche Folgen wären das Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten im Fehler- oder Garantiefall oder eine Fehlersituation des Gesamtsystems, die durch keine Gewährleistung eines der Unternehmens abgedeckt wäre.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 131-346098

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: Uni-HD.2023.1378_Erweiterung_bwForCluster_Helix_URZ
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Uni-HD.2023.1378_Erweiterung_bwForCluster_Helix_URZ

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Megware Computer Vertrieb und Service GmbH
Postanschrift: Nordstraße 19
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 341 654.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2023

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