Medical aids (Германия - Тендер #48109628) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kaufmännische Krankenkasse - KKH Номер конкурса: 48109628 Дата публикации: 15-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Hanover: Medical aids
2023/S 220-693115
Prior information notice
This notice is a call for competition
Supplies
Section I: Contracting authority
Section II: Object
Absicht zum Vertragsschluss über die Versorgung mit rtCGM-Systemen nach § 53 SGB X
Die KKH beabsichtigt, ab 01.04.2024 den Versicherten der KKH auf der Basis einer Satzungsleistung bei bestehender BOT-Therapie (basal-unterstützende orale Therapie) bei Diabetes mellitus Typ 2 zeitlich befristet eine Versorgung mit einem rtCGM-System anzubieten.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beabsichtigt bis 29.02.2024 für diese Satzungsleistung den Abschluss eines Vertrages oder von mehreren Verträgen (mit zeitlich befristetem Beitrittsrecht) über die Versorgung mit rtCGM-Systemen (Gesamt-System: 30.43.01.0 bzw. CGM-Sensoren: 30.99.01.0, Empfänger: 30.99.02.4, CGM-Transmitter/Sender: 30.99.02.0 bei Bedarf CGM-Setzhilfen: 30.99.02.5 bzw. Produktuntergruppe 21.43.01 („alt“) des Hilfsmittelverzeichnisses) sowie die dazugehörigen Leistungen, wie beschrieben unter II.2.4.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beabsichtigt für die geplante Satzungsleistung den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit einem rtCGM-System. Das rtCGM-System entspricht den Anforderungen des G-BA-Beschlusses über eine Änderung der Richtlinie Methode vertragsärztliche Versorgung: Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) zur Therapiesteuerung bei Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus vom 16. Juni 2016.
Die Verträge umfassen die Versorgung mit einem rtCGM-System auf Basis von Vergütungspauschalen.
Versorgungsleistungen:
• Gewährleistung der ausreichenden, zweckmäßigen, qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung (Bedeutung: Prüfung der Verordnung, Schulung der Ärzteschaft)
• Beratung des Versicherten über die Satzungsleistung der KKH,
• Bedarfsfeststellung,
• (technische) Einweisung des Versicherten und/oder Betreuungsperson durch den Anbieter
• Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung des Hilfsmittels durch den Hersteller
• Monitoring via Fragebögen ggü. dem Versicherten
• Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile,
• Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten,
• Vorhalten eines Beschwerdemanagements,
• Informationen für Ärzte ((werbefreie-)Schulungsmaterialien, in Abstimmung mit der KKH)
• Bereitstellung einer Plattform, auf die Versicherte Zugriff haben, um die Daten optimal für die vorgesehenen Zwecke nutzen und tracken zu können
Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird sich am Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. der einschlägigen Rechtsprechung orientiert.
Vertragsschlüsse begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert.
Nach einem Vertragsschluss wird der Vertrag im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Vertragsunterlagen werden auf der Website der KKH zur Verfügung gestellt.
Ein Beitritt zum Vertrag ist mind. bis vier Wochen nach Bekanntmachung des Abschlusses des Vertrags möglich. Der Beitritt muss jedoch spätestens bis 31.03.24 erfolgen. Danach ist ein Beitritt nicht mehr möglich (befristetes Beitrittsrecht).
Section III: Legal, economic, financial and technical information
Leistungsanbieter müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich für welche Hilfsmittel abgegeben werden sollen zwingend erforderlich.
Diese umfasst die Präqualifizierung für den Versorgungsbereich „21B“ und den Vertriebsweg „Versorgung im allgemeinen Lebensbereich / der häuslichen Umgebung des Versicherten“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V nur durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachgewiesen werden kann. Eine
Aufnahme zu Vertragsverhandlungen oder Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise zeitlich befristet möglich.
Section IV: Procedure
Section VI: Complementary information
- Ablauf des Verfahrens:
Die KKH beabsichtigt ein Verfahren analog § 127 Abs. 1 SGB V durchzuführen. Bei dem Verfahren analog § 127 Abs. 1 SGB V wird von Seiten der KKH ein Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt. Dieser kann unter folgender E-Mail-Adresse abgerufen werden:
Die Interessenten werden aufgefordert, bis spätestens 10.12.2023 ihr Interesse an einer Angebotsabgabe zu bekunden. Bis 20.12.2023 haben die Interessenten, basierend auf dem Vertragsentwurf, ein (unverbindliches) Angebot abzugeben. Die KKH wird die Angebote sichten und im Anschluss Vertragsverhandlungen führen. Die Rahmenbedingungen, Leistungen und Konditionen werden mit den jeweiligen interessierten Anbietern verhandelt. Der Vertragsschluss/die Vertragsschlüsse sind für Februar 2024 vorgesehen.
Es schließt sich sodann noch eine Bekanntmachung an, mit der der Vertragsschluss / die Vertragsschlüsse und das gewährte, zeitlich befristete Beitrittsrecht nochmals transparent gemacht werden.
Die KKH hat sich dazu entschieden, das Beitrittsrecht zeitlich zu befristen bis zum 31.03.2024. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Beitritt nur zeitlich befristet bis zum 31.03.2024 möglich ist. § 127 Abs. 2 SGB V findet keine Anwendung. Auch § 127 Abs. 1a SGB V findet keine Anwendung.
Die KKH beabsichtigt, die Maßnahme ab dem 01.04.2024 final umzusetzen. Die Satzungsleistung analog zum Vertragsinhalt tritt dann ebenfalls ab diesem Datum in Kraft.
- Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht für einen Vertrag mit zeitlich befristeten Beitrittsrecht bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag/Verträgen nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status im Wege einer vergaberechtlich relevanten Auswahlentscheidung eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung.
Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein zeitlich befristetes Beitrittsrecht handelt. Ein Vertragsbeitritt ist mindestens bis vier Wochen nach Bekanntmachung des Vertragsabschluss möglich, spätestens bis zum 31.03.2024.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht, da jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer bis zum 31.03.2024 den Beitritt erklären kann. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.
Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.