Utility vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47872872) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hansestadt Salzwedel Номер конкурса: 47872872 Дата публикации: 08-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kauf und Lieferung von einem Geräteträger für die Hansestadt Salzwedel
Multifunktionaler Geräteträger mit Kipper zulässiges Gesamtgewicht >= 7,4 t sowie Auslegermähgerät und Winterdienstausstattung
Hansestadt Salzwedel im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt
Technische Nebenangebote sind in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
als Vorführgeräte mit einer Betriebsstundenzahl von max. 100 h. Es ist zwingend jeweils
der Vordruck der Leistungsbeschreibung zu verwenden und sämtliche Mindestanforderungen
sind einzuhalten.
Multifunktionaler Geräteträger mit Kipper zulässiges Gesamtgewicht >= 7,4 t sowie Auslegermähgerät und Winterdienstausstattung
Hansestadt Salzwedel im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt
Das Fahrzeug/ die Maschine/ das Gerät ist als Neufahrzeug/ -maschine/ -gerät nebst An- und Aufbauten (Vorführgeräte sind mit einer Betriebsstundenzahl von max. 100 h als Nebenangebot zulässig - hierzu ist zwingend der Vordruck zu verwenden) für Transportarbeiten, Mäh- und Mulcharbeiten und den Winterdienst im Gebiet der Hansestadt Salzwedel vorgesehen. Die Abmessungen und Maße dees Fahrzeugs/ der Maschine/ des Geräts sind für den Einsatz im Stadtgebiet zwingend erforderlich und dürfen den angegebenen Rahmen nicht über- oder unterschreiten. Nur so ist die wirtschaftliche Erreichbarkeit aller für die Maschine vorgesehenen Bereiche unter der angestrebten Leistungsfähigkeit gewährleistet.
Die jährliche Auslastung wird mit ca. 700 Betriebsstunden beziffert.
Technische Nebenangebote sind in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
als Vorführgeräte mit einer Betriebsstundenzahl von max. 100 h. Es ist zwingend jeweils
der Vordruck der Leistungsbeschreibung zu verwenden und sämtliche Mindestanforderungen
sind einzuhalten.
Lieferzeitpunkt spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung
Lieferort:
Hansestadt Salzwedel - Bauhof
Magdeburger Straße 72
29410 Hansestadt Salzwedel
1. Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
2. Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates.
3. Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
4. Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
5. Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (maximal 5 Jahre),
6. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
- Erklärungen gemäß §§ 11 und 14 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt – (TVergG LSA)
- Erklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022“)
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Lieferzeitpunkt spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung
Lieferort:
Hansestadt Salzwedel - Bauhof
Magdeburger Straße 72
29410 Hansestadt Salzwedel
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).