Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47726216) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Stahnsdorf Номер конкурса: 47726216 Дата публикации: 03-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau LHS, LOS 09b - Trockenbau Deckenkonstruktionen
Referenznummer der Bekanntmachung: 23/IV/005-FINGeplant ist ein kompakter, dreigeschossiger Schulneubau der Gebäudeklasse 5 mit ca. 7.200 m2 Brutto-Grundfläche. Das Gebäude mit einer Gesamthöhe von ca. 12,4 m und Grundrissabmessungen von ca. 50 m x 67 m wird in Massivbauweise errichtet. In nahezu allen Räumen kommen akustisch wirksame Abhangdecken mit Akustiklochung bzw. HWL-Bekleidung zum Einsatz. Untergeordnet (in Sanitärbereichen bzw. anderen Nebenräumen) werden Abhangdecken ohne Anforderungen an die Raumakustik, dafür aber tlw. mit einer Beplankung aus imprägnierten Platten vorgesehen. Der Zwischenraum bietet dabei Platz für Leitungsführung der Haustechnik. Die Erstellung der Trockenbaukonstruktionen (insb. auch die Anbringung der Abhänger an den Rohdecken) ist nach Ausführung der haustechnischen Installationen (insb. der Verteilungsnetze der Lüftung) und eng getaktet im Anschluss an Estricharbeiten geplant.
Gemeinde Stahnsdorf Annastraße 3 14532 Stahnsdorf Baustellenadresse:
Neubau Lindenhof-Grundschule, Mühlenstraße 15, 14532 Stahnsdorf
Im Leistungsverzeichnis sind insbesondere folgende Leistungen enthalten: Deckenkonstruktionen, tlw. als freitragende Konstruktionen, inkl. Verstärkungen und Ausschnitte, sowie Spachtelarbeiten für Deckenkonstruktionen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (§ 6a EU VOB/A)
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungszeitraums und der Deckungssummen nach § 6a EU VOB/A
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sonstiger Nachweis:
Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben gemäß VVOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen:
Präqualifizierte Unternehmen müssen ebenfalls die nachfolgend aufgeführten auf den konkreten Auftrag bezogenen Eignungsnachweise (VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU) erbringen.
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen
Ausführungsbeginn 29.01.2024
Vollendung (Abnahmereife) 29.03.2024
Verbindliche Ausführungsfristen/ Einzelfristen
2.OG
UK bis 09.02.2024
Beplankung bis 23.02.2024
fertig spachteln und schleifen bis 01.03.2024
1.OG
UK bis 16.02.2024
Beplankung bis 01.03.2024
fertig spachteln und schleifen bis 08.03.2024
EG
UK bis 01.03.2024
Beplankung bis 15.03.2024
fertig spachteln und schleifen bis 29.03.2024
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt fünf Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Für den Verbrauch von Baustrom, Bauwasser und der Bauleistungsversicherung wird eine Umlage in Höhe von:
0,5 % der Abrechnungssumme für Baustrom und Bauwasser
0,4 % der Abrechnungssumme für Bauwesenversicherung
der Auftragssumme ohne MwSt. erhoben.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen. Es ist nur eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen, nach § 14 EU (6) VOB/A werden den teilnehmenden Bietern nach Öffnung der Angebote die Mitteilung über das Angebotsergebnis elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitgeteilt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen. Es ist nur eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen, nach § 14 EU (6) VOB/A werden den teilnehmenden Bietern nach Öffnung der Angebote die Mitteilung über das Angebotsergebnis elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitgeteilt.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie