Demolition, site preparation and clearance work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47726108) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH Номер конкурса: 47726108 Дата публикации: 03-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Berlin: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
2023/S 212-670553
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL - Kampfmittelräumung Prioritäre Fläche Bauabschnitt 1 UTR
Berlin
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen zur
— Kampfmittelräumung und
— Baufeldfreimachung
Im Bereich der prioritären Flächen des 1. Bauabschnitts Urban Tech Republic. Grundlage dafür ist der mit den
Berliner Behörden abgestimmte Handlungsleitfaden Kampfmittelräumung.
Ziel der Kampfmittelräumung ist die Beseitigung der festgestellten Gefahren für die Schutzgüter unter
Berücksichtigung der jetzigen oder zukünftigen Nutzung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Fortgesetzte Gestellung Besprechungscontainer FBL
Vorherige Nachträge:
NT01: Bohrlochsondierung für Leitungstrassen
NT02: Unterbrechung der Arbeiten und der erneute Einrichtung
NT03: Kolonne für Suchschachtungen von Leitungstrassen
NT04: Kampfmitteltechnische Begleitung Rasenmahd
NT05: Zusatzleistungen für BL-Sondierung Nord-Süd-Trasse, südliche Rollwegbrücke
NT06: Harmonisierung bzw. Anwendung von Positionen zur Betrieb der BE etc.
NT07: Herstellung der Begehbarkeit im Baufeld "kleines Wäldchen" zzgl. Teilfläche "Lufthansa-Streifen"
NT08: Laden von Haufwerken mit Entkrautung
NT10: Bewässerung von Haufwerken
aktueller Nachtrag:
NT11: Fortgesetzte Gestellung von Besprechungscontainer für FBL
Die Bereitstellung des Besprechungscontainers erfolgt bisher im Zuge des Projektes Berlin TXL - Schumacher Quartier (SQ). Das Projekt SQ ist jedoch nunmehr schlussgerechnet, der Besprechungscontainer darüber hinaus jedoch für das vorliegende Projekt UTR erforderlich.Fortgesetzte Gestellung Besprechungscontainer für FBL wg. Bauzeitenverlängerung durch Flüchlingsunterkunft (LAF) // Verzögerung Baumaßnahme