Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47723596) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH Номер конкурса: 47723596 Дата публикации: 03-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Objektplanung für den Neubau/Sanierung der Niederrheintherme Mattlerbusch
Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beabsichtigt, die Niederrheintherme Mattlerbusch in Duisburg klimafreundlich durch einen Ersatzneubau zu errichten bzw. im Sinne einer Worst Perfoming Building-Sanierung unter Beibehaltung erhaltenswerter Substanz zu erneuern. Für den Ersatzneubau liegt bereits eine Machbarkeitsstudie mit Raumprogramm und Kostenüberschlägen vor (Institut Altenburg), die von den zuständigen Gremien freigegeben wurde. Weiterhin hat der AG eine indikative Kostenschätzung für eine Worst Performing Building-Sanierung durch einen versierten Fachmann erstellen lassen. Ziel des ausgeschriebenen Auftrages ist es zunächst, durch einen weitergehenden Variantenvergleich des Auftragnehmers die Gremien als Träger der Betriebsstätte zu einem Votum über die Vorgehensweise (Ersatzneubau vs. Generalsanierung) für den jeweiligen Förderantrag bzw. die Mittelbeschaffung zu gewinnen.
Duisburg
Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beabsichtigt, die Niederrheintherme Mattlerbusch in Duisburg klimafreundlich durch einen Ersatzneubau zu errichten bzw. im Sinne einer Worst Perfoming Building-Sanierung unter Beibehaltung erhaltenswerter Substanz zu erneuern. Für den Ersatzneubau liegt bereits eine Machbarkeitsstudie mit Raumprogramm und Kostenüberschlägen vor (Institut Altenburg), die von den zuständigen Gremien freigegeben wurde. Weiterhin hat der AG eine indikative Kostenschätzung für eine Worst Performing Building-Sanierung durch einen versierten Fachmann erstellen lassen. Ziel des ausgeschriebenen Auftrages ist es zunächst, durch einen weitergehenden Variantenvergleich des Auftragnehmers die Gremien als Träger der Betriebsstätte zu einem Votum über die Vorgehensweise (Ersatzneubau vs. Generalsanierung) für den jeweiligen Förderantrag bzw. die Mittelbeschaffung zu gewinnen. Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen und zunächst die Leistungen bis zur Gremienentscheidung über die zu verfolgende Ausführungsvariante fest zu beauftragen (LP 1-2/3), anschließend vom Auftragnehmer zu fertigende Förderanträge zur Klärung der Finanzierung und je nach Finanzierungserfolg die weiteren Leistungsphasen bis LP 9 dann je nach Projektverlauf stufenweise abzurufen.
Der zeitliche Ablauf sieht vor, dass die Leistungen für die Fertigstellung der Entscheidungsgrundlage Variantenvergleich (LP 1-2/3) in der ersten Jahreshälfte 2024 zu erbringen sind. Die Gesamtkosten (KG 300 + 400) bei einer Generalsanierung (Worst Performing Building) belaufen sich auf ca. 30 Mio. EUR, dabei liegt die KG 300 bei ca. 22 Mio. EUR und die KG 400 bei ca. 8 Mio. EUR (jeweils netto). Die Gesamtkosten bei einem Ersatzneubau liegen nach aktueller Schätzung bei ca. 40 Mio €, davon in der KG 300 bei etwa 32 Mio € und in der KG 400 bei ca. 8 Mio €.
Die vorstehenden Daten sind lediglich unverbindlich geschätzt. Der Auftrag läuft bei Abruf sämtlicher Leistungsphasen bis zum Abschluss der Leistungsphase 9, die voraussichtlich deutlich später liegen dürfte als das vorstehend angegebene Datum.
Anzahl der Referenzprojekte der Bewerber. Es wird je Bewerber die Anzahl der Referenzen gezählt, die die Anforderungen gemäß III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit erfüllen. Hierbei werden Objektplanungen von Gesundheits- oder Freizeitbädern fünffach gezählt. Es werden die 3-6 Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zugelassen, die die größte Anzahl an Zählern erreichen. Projekte, bei denen ggf. mehrere Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder der Bewerber und eignungsverleihende Nachunternehmer des Bewerbers zeitgleich mitgewirkt haben, werden bei jedem einzelnen Teilnehmer separat berücksichtigt.
Abruf sämtlicher nach der ersten festen Beauftragung folgenden Leistungsphasen bis einschließlich LP 9.
Zu den Einzelheiten der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.
1. Nachweis der Berechtigung des benannten Bauvorlageberechtigten, einen deutschen Bauantrag wirksam stellen zu können (Bauvorlageberechtigung)
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB
3. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014)
4. Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
5. Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, eine (bis auf die Prämienzahlung) ohne weitere Bedingungen ausgestellte Bescheinigung einer Versicherung/Versicherungsmaklers akzeptiert, dass die entsprechenden Deckungssummen für den Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Bewerber bereits mit Abgabe der Bewerbung unwiderruflich, für den Fall der Auftragserteilung für die entsprechenden Deckungssummen zu sorgen (wesentliche Vertragspflicht);
6. Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Jahr
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu 5.: Deckungssummen mind. 2 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils mind. zweifach maximiert
zu 6.: Gesamtumsatz i.H.v. durchschnittlich mind. 800 TEUR netto p.a.
7. Referenzliste (Eigenangaben) über die Durchführung vergleichbarer Planungsleistungen in den letzten 10 Jahren (d.h. Erbringung der wesentlichen Planungsleistungen zwischen November 2013 und November 2023)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu 7.: a) Mindestens 2 Bauprojekte geplant mit einem nachweislich abgewickelten Projektvolumen (Kostengruppe 300 + 400) von jeweils mindestens 20 Mio. EUR
b) Mindestens 1 Projekt Objektplanung eines für die Öffentlichkeit bestimmten Freizeit- oder Gesundheitsbades (mit sportl. Schwimmangebot mit mind. 25m-Becken und zusätzlich: i) Spaß- / Erlebnisbereich und/oder ii) Thermal-Wasserbereich, Sauna, Gastronomie) vom Schwimmbadtyp 1 nach DIN 15288-1
c) Mindestens 1 Projekt geplant mit umfassender Sanierung eines größeren Bestandsgebäudes, vorzugsweise eines Schwimmbades;
jeweils mit Angaben gemäß Formblatt – Anlage 1, Anhang 5. Die vorstehenden Anforderungen können wahlweise in einem oder mehreren Projekten nachgewiesen werden, solange sämtliche Anforderungen insgesamt erfüllt werden.
s. Vergabeunterlagen
Zu den Einzelheiten der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.