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Software package and information systems (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47612121)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Номер конкурса: 47612121
Дата публикации: 31-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102720231127 23:59Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Kaufmännische Krankenkasse - KKH
      Karl-Wiechert-Allee 61
      Hannover
      30625
      Germany
      Telefon: +49 51128025102/5103
      E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de
      Fax: +49 51128025199
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E83613253
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E83613253

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Beschaffung von Software as a Service (SaaS) sowie sonstige damit in Zusammenhang stehende Leistungen für das Monitoring der IT-Infrastruktur der KKH

      2. CPV-Code Hauptteil:
        48000000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Beschaffung von Software as a Service (SaaS) sowie sonstige damit in Zusammenhang stehende Leistungen für das Monitoring der IT-Infrastruktur der KKH

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Beschaffung von Software as a Service (SaaS) sowie sonstige damit in Zusammenhang stehende Leistungen für das Monitoring der IT-Infrastruktur der KKH

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter, wenn nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 12 Monaten kündigt.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        I Firmenname und Anschrift, verantwortlicher Ansprechpartner während der Vergabe, E-Mail, Telefon-Nr.

        I Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate)

        A Das Angebot und die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Erfüllen Sie diese Anforderung?

        A Die in der Anlage Eigenerklärung enthaltene Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und MiLoG ist vom Bieter auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Liegt diese dem Angebot bei?

        A Die in der Anlage Eigenerklärung enthaltene Firmenverschwiegenheitserklärung ist vom Bieter ausgefüllt und unterschieben mit dem Angebot einzureichen. Liegt diese dem Angebot bei?

        A Die in der Anlage Eigenerklärung enthaltene Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket ist vom Bieter ausgefüllt und unterschieben mit dem Angebot einzureichen. Liegt diese dem Angebot bei?

        I = Informationskriterium

        A = Ausschlusskriterium

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-27
      Ortszeit: 23:59
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-02-21
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-28
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer beim Bundeskartellamt
        Villemomblerstraße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Es wird darauf hingewiesen, dass §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines

        Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

        Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        „§134 Informations- und Wartepflicht.

        (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den

        Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen

        Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich

        in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer

        Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

        betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen

        1und2geschlossenwerden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt

        sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

        Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige

        Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit.

        (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat …

        §160Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        5 / 5 (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in

        seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

        ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

        Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

        nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst

        in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind…

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es wird darauf hingewiesen, dass §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines

        Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

        Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        „§134 Informations- und Wartepflicht.

        (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den

        Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen

        Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich

        in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer

        Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

        betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen

        1und2geschlossenwerden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt

        sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

        Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige

        Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit.

        (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat …

        §160Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        5 / 5 (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in

        seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

        ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

        Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

        nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst

        in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind…

        Vergabekammer beim Bundeskartellamt
        Villemomblerstraße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-27

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