Public road transport services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47610076) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Erding, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH Номер конкурса: 47610076 Дата публикации: 31-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 512.
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 512 Erding - Niederding/Notzing - Oberding - Schwaig - Flughafen, Terminalstraße Mitte (S) [R] als Gesamtleistung.
Landkreis Erding
ca. 868 162 Nwkm/a,
— 4 Neufahrzeuge 12m Niederflur-Überland oder Low-entry-Überland;
— 2 Gebrauchtfahrzeuge 18m Niederflur
— ca. 41 Haltestellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 9.640.000,00 EUR bis 10.796.000,00 EUR
Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass sie sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden
Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters, bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach §3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.