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Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47512721)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Ortsgemeinde Singhofen, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
Номер конкурса: 47512721
Дата публикации: 27-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20231023Regional or local authorityContract award noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionNot applicableThe most economic tenderGeneral public services01C0301
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Ortsgemeinde Singhofen, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
      Bleichstr. 1
      Bad Ems
      56130
      Germany
      Telefon: +49 261/3013350
      E-Mail: katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de
      Fax: +49 261/3013359
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    3. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neubau eines Ärztehauses in Singhofen – Technische Ausrüstung

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71240000, 71240000, 71240000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Neubau eines Ärztehauses in Singhofen.

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        ALG 1, 2, 3

      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71240000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Singhofen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Kindertagesstätte Girod.

        Die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind für die o.g. Baumaßnahme für folgende Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 HOAI zu erbringen:

        Los 1:

        1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI;

        2. Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI;

        3. Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI;

        Beschreibung Gebäude, Außenbereich und Technik

        • Hausarztpraxis Fläche 350 m2. Grobes Raumprogramm ist noch im Detail festzulegen liegt als grobe Vorgabe vor.

        • Zu der Hausarztpraxis wurde noch ein weiterer Arzt für Arbeitsmedizin gefunden. Dieser benötigt eine Fläche von 100 m2.

        • Parallel zu der Nutzung der Arztpraxis besteht eine Anfrage an die Gemeinde zur Anmietung einer Fläche von 150 m2 für eine barrierefreie Apotheke. Jedoch nur in Verbindung und Abhängigkeit einer Arztpraxis.

        • Gemeinde stellt das Grundstück im Gewerbegebiet zur Verfügung.

        Erschlie8ung und B-Plan ist geprüft und abgestimmt

        • Vergabe der Leistungen nach öffentlichen Vorgaben

        • Die Gemeinde wird die Kosten aus den Rücklagen finanzieren.

        • Die Gemeinde hat parallel einen Leader Antrag gestellt. Mögliche Fördersumme 200.000 €

        • Das Gebäude wird so erstellt, dass dieses für eine Büro oder Gewerbefläche, mit geringen Kosten umgebaut und umgenutzt werden kann. Alle Varianten der Ausführung sind vorstellbar: Stahl, Holz, Massiv, Fertighausbau

        • Vorgeschlagen und in der Grundlagenermittlung abgestimmt wurde ein Gebäude mit Lichthof, um möglichst wenig Innenliegende Räume zu belüften. Zudem kann über den Innenhof eine getrennte Erschließung vom gemeinsamen Wartezimmer zum Arzt Arbeitsmedizin erfolgen.

        • Vorgabe Gebäude Effizienzhaus KFW 40

        • Innenwände mobile für einfache Nutzungsänderungen

        • Beheizung über Luftwasser Wärmepumpe und Fußbodenheizung und Pufferspeicher

        • Lüftung für Innenräume nach 18050 Nachströmung über WRG

        • Warmes Wasser dezentral über Elektro Warmwassergeräte

        • PV-Anlage zur Strom-Eigennutzung einschließlich 6 E-Ladeplätze mit dynamischer Laderegelung 36 KW max (6 x 11). Speicher Optional

        • Klimaanlage als Split Anlagen für Apothekenvorräume und Arztpraxis (Arztzimmer, Warten) und Serverräume.

        • Außenbeleuchtung und Parkplätze für Kunden und Personal. Oberflächen Fahrflächen geschlossen, Parkflächen versickert. Pilon und Hinweissäulen. Überwachungskamera und Fluchtwegbeleuchtung.

        • Einrichtungen nach Vorgabe Arzt und Apotheke (ohne medizinische Geräte und ohne Lager Apotheke)

        • Abnahmen für Arztpraxis und Apotheke nach gesetzlichen Bestimmungen

        • Regenwasser wird einem Vorfluter über Rückhaltung zugeführt. Schmutzwasser als Trennsystem.

        • Hinweisbeschilderung auf dem Grundstück und getrennte Eingänge von Apotheke und Arztpraxen

        Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 sowie 7 in Teilen und 8, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 wird von der Vergabestelle der Verbandsgemeinde Bad-Ems-Nassau erbracht.

        Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:

        Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 7 in Teilen und 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.

        Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.

        Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Architektenleistungen der Objektplanung.

        Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:

        - Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden.

        - Die Leistungsphase 3 ist zur Einhaltung externer Fristen 31.01.2024 zu erbringen.

        - Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich 15.02.2024 abschließen.

        - mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens 20.04.2024 (Baubeginn) begonnen werden.

        - Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum 31.03.2025 abgeschlossen sein (Bauende).

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Referenzen / Gewichtung: 10 %
        Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 50 %
        Qualitätskriterium - Name: Fragen / Gewichtung: 5 %
        Preis - Gewichtung: 35 %
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:

        Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber

        der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.

      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:
      9. Bezeichnung des Auftrags:

        ALG 4, 5, 7

      10. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71240000
      11. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Singhofen

      12. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Kindertagesstätte Girod.

        Die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind für die o.g. Baumaßnahme für folgende Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 HOAI zu erbringen:

        Los 2:

        1. Starkstromanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI;

        2. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI sowie

        3. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI

        Beschreibung Gebäude, Außenbereich und Technik

        • Hausarztpraxis Fläche 350 m2. Grobes Raumprogramm ist noch im Detail festzulegen liegt als grobe Vorgabe vor.

        • Zu der Hausarztpraxis wurde noch ein weiterer Arzt für Arbeitsmedizin gefunden. Dieser benötigt eine Fläche von 100 m2.

        • Parallel zu der Nutzung der Arztpraxis besteht eine Anfrage an die Gemeinde zur Anmietung einer Fläche von 150 m2 für eine barrierefreie Apotheke. Jedoch nur in Verbindung und Abhängigkeit einer Arztpraxis.

        • Gemeinde stellt das Grundstück im Gewerbegebiet zur Verfügung.

        Erschlie8ung und B-Plan ist geprüft und abgestimmt

        • Vergabe der Leistungen nach öffentlichen Vorgaben

        • Die Gemeinde wird die Kosten aus den Rücklagen finanzieren.

        • Die Gemeinde hat parallel einen Leader Antrag gestellt. Mögliche Fördersumme 200.000 €

        • Das Gebäude wird so erstellt, dass dieses für eine Büro oder Gewerbefläche, mit geringen Kosten umgebaut und umgenutzt werden kann. Alle Varianten der Ausführung sind vorstellbar: Stahl, Holz, Massiv, Fertighausbau

        • Vorgeschlagen und in der Grundlagenermittlung abgestimmt wurde ein Gebäude mit Lichthof, um möglichst wenig Innenliegende Räume zu belüften. Zudem kann über den Innenhof eine getrennte Erschließung vom gemeinsamen Wartezimmer zum Arzt Arbeitsmedizin erfolgen.

        • Vorgabe Gebäude Effizienzhaus KFW 40

        • Innenwände mobile für einfache Nutzungsänderungen

        • Beheizung über Luftwasser Wärmepumpe und Fußbodenheizung und Pufferspeicher

        • Lüftung für Innenräume nach 18050 Nachströmung über WRG

        • Warmes Wasser dezentral über Elektro Warmwassergeräte

        • PV-Anlage zur Strom-Eigennutzung einschließlich 6 E-Ladeplätze mit dynamischer Laderegelung 36 KW max (6 x 11). Speicher Optional

        • Klimaanlage als Split Anlagen für Apothekenvorräume und Arztpraxis (Arztzimmer, Warten) und Serverräume.

        • Außenbeleuchtung und Parkplätze für Kunden und Personal. Oberflächen Fahrflächen geschlossen, Parkflächen versickert. Pilon und Hinweissäulen. Überwachungskamera und Fluchtwegbeleuchtung.

        • Einrichtungen nach Vorgabe Arzt und Apotheke (ohne medizinische Geräte und ohne Lager Apotheke)

        • Abnahmen für Arztpraxis und Apotheke nach gesetzlichen Bestimmungen

        • Regenwasser wird einem Vorfluter über Rückhaltung zugeführt. Schmutzwasser als Trennsystem.

        • Hinweisbeschilderung auf dem Grundstück und getrennte Eingänge von Apotheke und Arztpraxen

        Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 sowie 7 in Teilen und 8, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 wird von der Vergabestelle der Verbandsgemeinde Bad-Ems-Nassau erbracht.

        Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:

        Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 7 in Teilen und 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.

        Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.

        Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Architektenleistungen der Objektplanung.

        Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:

        - Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden.

        - Die Leistungsphase 3 ist zur Einhaltung externer Fristen 31.01.2024 zu erbringen.

        - Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich 15.02.2024 abschließen.

        - mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens 20.04.2024 (Baubeginn) begonnen werden.

        - Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum 31.03.2025 abgeschlossen sein (Bauende).

      13. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Referenzen / Gewichtung: 10 %
        Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 50 %
        Qualitätskriterium - Name: Fragen / Gewichtung: 5 %
        Preis - Gewichtung: 35 %
      14. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:

        Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber

        der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.

      15. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      16. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 176-552413
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
    1. Bezeichnung des Auftrags:

      Neubau eines Ärztehauses in Singhofen - Technische Ausrüstung

  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      1) Formelles:

      a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.

      b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.

      c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

      d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.

      e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.

      2) Bewerbergemeinschaften:

      a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.

      b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.

      c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.

      d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.

      3) Eignungsleihe, § 47 VgV:

      a) Beabsichtigten Bewerber/innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.

      b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.

      c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

      4) Unteraufträge, § 36 VgV:

      a) Beabsichtigt der Bewerber/innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber/in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer/in zu benennen.

      b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße
        Mainz
        55116
        Germany
        Telefon: +49 613116-2234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 613116-2113
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

        Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Telefon: +49 613116-0
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 613116-2113
    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-23

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