Engineering design services for the construction of civil engineering works (Германия - Тендер #47512563) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Flughafen Düsseldorf GmbH Номер конкурса: 47512563 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erneuerung Rollweg P4, B05-B08: Bauoberleitung und örtl. Bauüberwachung Tiefbau
Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung, Objektbetreuung / Dokumentation - Tiefbauleistungen - im Rahmen des Projektes Erneuerung Rollweg P4, B05-B08.
Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt einen Teilbereich der Rollbahn P4 im Bereich der Abstellpositionen B05-B08 sowie die Abstellpositionen B05-B08 grundhaft 1:1 zu sanieren. Der Rollweg als auch die Positionen sind aktuell noch im Betrieb. Die Sanierung erfolgt in zwei Bauabschnitten (BA). Mit dem BA1 werden ca. 7.300 m² im Positionsbereich B05-B08 saniert.
Der BA2 umfasst ca. 23.750 m², größtenteils im Rollbahnbereich.
Bestandteil dieser Ausschreibung sind die Leistungsphasen 8 und 9 gem. HOAI sowie die örtliche Bauüberwachung der Tiefbauleistungen:
-- Grundleistungen der Leistungsphasen 8, 9 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI 2013 und Anlage 12 sowie der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §47 HOAI 2013 und Anlage 13,
-- Besondere Leistungen der Leistungsphasen 8, 9 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI 2013 und Anlage 12 und der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §47 HOAI 2013 und Anlage 13 sowie der unter Punkt 4.1.3 und 4.1.5 aufgeführten Leistungen,
-- Besondere Leistung „örtliche Bauüberwachung“ gem. §43 HOAI 2013 und Anlage 12 und gem. §47 HOAI 2013 und Anlage 13 sowie dem Pflichtenkatalog Örtliche Bauüberwachung der FDG.
Die vollständigen Zuschlagskriterien sind Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
a) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
b) Erklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder vergleichbarem Register vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert.
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von § 123, 124 GWB sowie betreffend Russlandbezug.
d) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR Anstelle eines aktuellen Nachweises wird auch eine (bis auf die Prämienzahlung) ohne weitere Bedingungen ausgestellte Bescheinigung einer Versicherung / eines Versicherungsmaklers akzeptiert, dass die entsprechenden Deckungssummen für den Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Bewerber bereits mit Abgabe der Bewerbung unwiderruflich, für den Fall der Auftragserteilung für die entsprechenden Deckungssummen zu sorgen (wesentliche Vertragspflicht).
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindestanforderung: Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens 1 Mio. EUR netto im Durchschnitt der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz kann bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
a) Benennung der Anzahl der Mitarbeiter mit Angabe der jeweiligen Qualifikation. Zusätzlich ist die Anzahl der Mitarbeiter zu benennen, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind (Baumanagement, Bauoberleitung, Bauüberwachung). Die Anzahl der Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich muss mindestens 3 Mitarbeiter betragen. Die Mindestanzahl kann bei einer Bewerbergemeinschaft von den Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
b) Es sind mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Projekte mit Baukosten von jeweils mindestens 2,5 Mio. EUR netto (Kostengruppe 500 – Tiefbauleistungen), davon mindestens eins im Flugsicherheitsbereich, durch den Bewerber zu benennen. Die Referenzen müssen sich auf die Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen im Bereich der Bauoberleitung (LP 8) und/oder örtlichen Bauüberwachung beziehen und dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (Fertigstellung nicht vor dem 01.01.2018). Es sind jeweils Angaben zur Projektbezeichnung, dem Ausführungsort, dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer, dem Leistungszeitraum, den Baukosten und zu den erbrachten Leistungen zu machen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen.
Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten
Vertreter zu unterzeichnen.
Die vollständigen Zuschlagskriterien sind Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.