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Heating, ventilation and air-conditioning installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47512415)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadtverwaltung Sömmerda
Номер конкурса: 47512415
Дата публикации: 27-10-2023
Сумма контракта: 36 848 093 (Российский рубль) Цена оригинальная: 624 243 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023102420231128 11:30Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadtverwaltung Sömmerda
      Marktplatz 3-4
      Sömmerda
      99610
      Germany
      Telefon: +49 3634350358
      E-Mail: Ausschreibungen@stadtsoemmerda.de
      Fax: +49 3634350305
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=281045
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.vergabe-suche.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Abbruch und Neubau Kindertagesstätte "Flax und Krümel"

      2. CPV-Code Hauptteil:
        45331000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Los 10 Heizung- Lüftung - und Sanitär

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 624 243.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        99610 Sömmerda

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Baubeschreibung / Heizung-Lüftung-Sanitär

        Abwasseranlagen

        Die Gebäudeentwässerung umfasst die Ableitung häuslicher Abwasser von den Einrichtungsgegenständen bis ca. 1m vor Gebäudeaußenkante.

        Die Entwässerung der Dachflächen erfolgt über innen- bzw. verdeckt liegende Dachrinnen teilweise in vor der Fassade liegende Fallrohre, teilweise in innerhalb des Gebäudes verlegte Entwässerungsleitungen.

        Die Leistungen für die Ableitung des Regenwassers beginnen an den bauseits vorgesehenen Dachabläufen unterhalb der Dachdecke. Schmutz- und Regenwasserleitungen werden bis 1m vor die

        Gebäudeaußenkante erfasst. Notüberläufe werden bauseits erfasst und in den Plänen des Architekten ausgewiesen.

        Wasseranlagen

        Mit Trinkwasser versorgt werden alle sanitären Anlagen im Gebäude. Ausgehend vom

        Trinkwasserhausanschluss im Gebäude, mit Anordnung der Hauptabsperreinrichtung, des

        Rückflussverhinderers, eines Wasserzählers und eines manuell rückspülbaren Filters im

        Hausanschlussraum, ist eine Verteilung an der Decke geplant.

        Die Trinkwarmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektrisch betriebene Durchlauferhitzer.

        Es sind insgesamt fünf Außenzapfstellen mit frostsicherer Außenarmatur, abschließbar und mit

        Wasserzähler, vorgesehen.

        Wärmeerzeugungsanlagen

        Das Gebäude wird über eine indirekte Fernwärmestation mit Heizmedium versorgt. Der Anschluss erfolgt an das Fernwärmenetz der SEV Sömmerda. Die Fernwärmestation verfügt sekundärseitig über

        außentemperaturabhängig geregelte Raumheizkreise für Fußbodenheizung.

        Wärmeverteilnetz

        Die Verteilung im Gebäude erfolgt ab Fernwärmestation mit Edelstahlrohr im Pressfittingsystem im Fußbodenaufbau. Die Leitungen werden entsprechend der EnEV mit Mineralwolledämmung versehen. Die Durchführung durch Wände mit Brandschutzanforderungen erfolgt unter Einhaltung der MLAR unter Verwendung von Steinwolle-Dämmschalen.

        Raumheizflächen

        Zur Beheizung der Räume kommt ein Fußbodenheizungssystem zum Einsatz. Die dafür erforderlichen Kunststoffrohrleitungen zweigen von einem zentralen Verteilerschrank ab. Jeder Raum erhält einen thermostatischen Raumfühler (Leistungsumfang HLS). Die Sanitärräume der Gruppenbereiche erhalten über die Fußbodenheizung hinaus Handtuchheizkörper mit elektrischer Heizpatrone, sodass deren Nutzung auch außerhalb der Betriebszeit der Fußbodenheizung möglich ist.

        Lüftungsanlagen, Lüftungskonzept

        Der Bereich Küche und Ausgabe wird über ein Lüftungszentralgerät mit Wärmerückgewinnung be- und entlüftet.

        Die Entlüftung des "Marktplatzes" wird über Abluftanlagen mit CO2-Steuerung geregelt, die Nachströmung erfolgt über Außenluftelemente.

        Die Entlüftung der innenliegenden Räume und Sanitärräume wird über Abluftanlagen bzw. Ablüfter

        realisiert, die Nachströmung erfolgt über Außenluftelemente in den Fenstern und in der Fassade. Deren Steuerung wird für Grund- und Bedarfslüftung sowie Nachtkühlung ausgelegt.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-08-26
        Ende: 2026-11-24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=281045

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=281045

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=281045

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=281045

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-28
      Ortszeit: 11:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-03-01
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-28
      Ortszeit: 11:30
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer
        Jorge-Semprun-Platz 4
        Weimar
        99423
        Germany
        Kontaktstelle(n): 99423
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen

        Rechten nach

        § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstelhen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber

        dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

        Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

        oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggerbers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt

        unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen

        Rechten nach

        § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstelhen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber

        dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

        Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

        oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggerbers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt

        unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-24

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