Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #47512398) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Caritas-Diakonie Schulträger gGmbH Номер конкурса: 47512398 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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TNW_Arch_Caritas-Diakonie Schulträger gGmbH_Ersatzneubau Berufsfachschule für Pflege und Pflegehilfe in Hallstadt
Reference number: 154/23Die Caritas-Diakonie Schulträger gGmbH beabsichtigt den Ersatzneubau einer Berufsschule für Pflege und Pflegehilfe in Hallstadt (Landkreis Bamberg, Bezirk Oberfranken).
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 vergeben.
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Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Kaspar-Schulz-Straße / Emil Kemmer Straße 96103 Hallstadt Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Caritas-Diakonie Schulträger gGmbH beabsichtigt den Ersatzneubau einer Berufsschule für Pflege und Pflegehilfe in Hallstadt (Landkreis Bamberg, Bezirk Oberfranken).
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Die Berufsfachschule für Pflege und Pflegehilfe ist ein Zusammenschluss der Evangelischen Berufsfachschule der Diakonie Bamberg-Forchheim und der Caritas-Berufsfachschule St. Marien.
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Das Schulgebäude soll auf dem Gelände der Dr. Robert-Pfleger Arzneimittel GmbH errichtet werden. Das Grundstück befindet sich im Gemeindegebiet Hallstadt zwischen der St 2190, der Kaspar-Schulz-Straße und der Bahnlinie. Die im Gelände befindliche Emil-Kemmer-Straße bleibt im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens erhalten. Die Erschließung des zu beplanenden Grundstücks erfolgt über einen Stich parallel entlang der Bahntrasse von der Coburger Straße aus. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Im Rahmen der Gesamtkonzeption des Areals soll die in diesem Verfahren gegenständliche Maßnahme Teil des neuen "grün-blauer Zukunftscampus" Vorbildcharakter aufweisen. Nachfolgenden Aspekte sollten sich deshalb in der künftigen Gebäude- und Freiraumgestaltung widerspiegeln.
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- Ressourcenschonend (Herstellung, Nutzung des Gebäudebestands)
- Flächensparend / möglichst geringer Versiegelungsgrad
- Regenwassermanagement (Schwammstadt)
- Klima-Resilienz
- Grüne Energie
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Der Neubau der Berufsfachschule soll nach dem Cluster-/Lernhauskonzept erfolgen. Ein pädagogisches Konzept sowie ein Raumprogramm liegen den Vergabeunterlagen bei.
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Im beigefügten exemplarischen Entwurf ist ein zweigeschossiger Baukörper ohne Unterkellerung angedacht. Zwei Lichthöfe sorgen für allseitige natürliche Belichtung. Der Zugang erfolgt mittig im Erdgeschoss in ein multifunktionales Foyer mit Cafeteria. Hier befindet sich auch eine Küche zum Hauswirtschaftsunterricht. Daran angeschlossen ist eine Küche für externes Catering, da sich in der Nähe des Geländes keine Gastronomie befindet. Eine freistehende Treppe und ein barrierefreier Plattformlift ermöglichen hier die vertikale Erschließung. Im Erdgeschoss sind Verwaltungsräume, Lager- und Technikräume, der Ausweichraum, sowie zwei Cluster untergebracht. Eines davon ist das Cluster "Skills Lab", das clusterübergreifend praxisnahes fachspezifisches Lernen mit unterschiedlichen Settingsräumen für alle Ausbildungsstadien bietet. Vier weitere Cluster befinden sich im Obergeschoss, die über eine gemeinsame Erschließungszone und Begegnungsfläche zugänglich sind. Eines der Cluster ist als Fort- und Weiterbildungsbereich ausgewiesen.
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Der Auftraggeber geht derzeit von einem Kostenansatz von ca. 14,9 Mio. EUR netto (KG 200-700) aus. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung sowie Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Objektplaner.
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Die Beschreibung des Baukörpers im beigefügten Entwurf stellt zunächst einen ersten Ansatz dar.
Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Der Beginn der Bauphase ist im Herbst 2025 vorgesehenen. Der Fertigstellung bzw. Nutzungsaufnahme soll im September 2027erfolgen.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 vergeben.
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Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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50 Punkte: ab 1.400.000 EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab 1.200.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 1.000.000 EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab 800.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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50 Punkte: ab 6 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
30 Punkte: ab 5 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
10 Punkte: ab 4 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
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Mindestkriterium: (aktuell) 2 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Objektplanung Gebäude u. Innenräume - Schulbau (Neubauten, Sanierungen, Umbauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
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- 20 Punkte: Schulgebäude aus Sekundarbereich II (inkl. Gymnasien)
- 10 Punkte: Schulgebäude aus Sekundarbereich I
- 5 Punkte: Schulgebäude aus Primarbereich
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Kriterium 2: Art der Durchführung
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- 20 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung / Umbau
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Kriterium 3: Öffentlicher Auftrag unter Anwendung der VOB Regelwerke
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- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Fördermittel
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- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 5: Leistungsumfang
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- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
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Kriterium 6: Größenordnung (Projektkosten (KG 200-700) ca. 14,3 Mio. EUR netto)
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- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) ab 7,0 Mio. EUR netto
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) zwischen 5,0 Mio. EUR netto und 7,0 Mio. EUR netto
- 5 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) zwischen 2,5 Mio. EUR netto und 5,0 Mio. EUR netto
- 0 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) unter 2,5 Mio. EUR netto.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphase 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Aktueller Rahmenterminplan:
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Planungszeitraum: unmittelbar nach Beauftragung
Bauphase: Herbst 2025
geplante Fertigstellung: September 2027
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern diverse Unterlagen zur Verfügung gestellt:
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- Kostenschätzung
- Vorplanung / Projektstudie
- Grobzeitenplan
- aktuelle Baubeschreibung
- aktuelles Raumprogramm
- pädagogisches Konzept
- verkehrstechnische Untersuchung
- Bebauungs- und Grünordnungsplan
- Untersuchungsbericht Baugrunduntersuchungen
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten/-innen, Ingenieure/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
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a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
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oder
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b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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zwei Nachweise Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Architekten/-innen, Ingenieure/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
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a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
.
oder
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b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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zwei Nachweise Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/-innen, Ingenieure/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
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Referenzportfolio Bewerber gesamt: Objektplanung Gebäude u. Innenräume - Schulbau (Neubauten, Sanierungen, Umbauten)
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Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist
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(Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
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- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Öffentlicher Auftrag unter Anwendung der VOB Regelwerke
- Fördermittel
- Leistungsumfang (erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200 - 700)
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestkriterium:
(aktuell) 2 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Aktueller Rahmenterminplan:
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Planungszeitraum: unmittelbar nach Beauftragung
Bauphase: Herbst 2025
geplante Fertigstellung: September 2027
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern diverse Unterlagen zur Verfügung gestellt:
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- Kostenschätzung
- Vorplanung / Projektstudie
- Grobzeitenplan
- aktuelle Baubeschreibung
- aktuelles Raumprogramm
- pädagogisches Konzept
- verkehrstechnische Untersuchung
- Bebauungs- und Grünordnungsplan
- Untersuchungsbericht Baugrunduntersuchungen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.