Electricity (Германия - Тендер #47512041) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Amt Horst-Herzhorn Номер конкурса: 47512041 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Ausschreibung Stromlieferung 2024
Reference number: n.def.Lieferung Strom aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften des Amtes Horst-Herzhorn, der amtsangehörigen Gemeinden und des Schulverbands Horst sowie für das Altenpflegeheim Horst
Los 1 Straßenbeleuchtung
Lot No: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Öko-Strom) für die Straßenbeleuchtung in den amtsangehörigen Gemeinden, das Volumen beläuft sich auf ca. 293.162 kWh.
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 1.337.369 kWh, verteilt auf ca. 293.162 kWh für die Straßenbeleuchtung sowie ca. 1.044.207 kWh für die Versorgung der Liegenschaften und Pumpwerke.
Los 2 Liegenschaften und Pumpwerke
Lot No: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Öko-Strom) für die Liegenschaften des Amtes Horst-Herzhorn, der amtsangehörigen Gemeinden, des Schulverbands Horst sowie für das Altenpflegeheim Horst für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Das Volumen beläuft sich auf ca. 1.044.207 kWh.
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 1.337.369 kWh, verteilt auf ca. 293.162 kWh für die Straßenbeleuchtung sowie ca. 1.044.207 kWh für die Versorgung der Liegenschaften und Pumpwerke.
gemäß Ziffer 9 der Bewerbungsbedingungen
gemäß Bewerbungsbedingungen
Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 4 VgV
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter und deren Vertreter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 1.337.369 kWh, verteilt auf ca. 293.162 kWh für die Straßenbeleuchtung sowie ca. 1.044.207 kWh für die Versorgung der Liegenschaften und Pumpwerke.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.