Government services (Германия - Тендер #47511795) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Номер конкурса: 47511795 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Trägerschaft zur organisatorischen und administrativen Umsetzung des Berliner Partizipationsfonds
Reference number: 14-2023-ZVS-OV-III BDer Dienstleistende bildet mit seiner Tätigkeit einen zentralen Baustein für die erfolgreiche Umsetzung des Berliner Partizipationsfonds. Die Leistung der Auftragnehmerin, des Auftragnehmers umfasst die organisatorische und administrative Umsetzung des Partizipationsfonds. Sie, er soll dabei in allen Phasen des Förderprogramms operativ tätig werden.
Berlin
Der Dienstleistende bildet mit seiner Tätigkeit einen zentralen Baustein für die erfolgreiche Umsetzung des Berliner Partizipationsfonds. Die Leistung der Auftragnehmerin, des Auftragnehmers umfasst die organisatorische und administrative Umsetzung des Partizipationsfonds. Sie, er soll dabei in allen Phasen des Förderprogramms operativ tätig werden.
Grundlaufzeit: mit Zuschlagserteilung, spätestens vom 01.02.24 bis. 31.12.25.
Drei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes kann der Vertrag durch die auftraggebende Seite um ein Jahr bis zum 31.12.2026 verlängert werden.
Grundlaufzeit: mit Zuschlagserteilung, spätestens vom 01.02.24 bis. 31.12.25.
Drei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes kann der Vertrag durch die auftraggebende Seite um ein Jahr bis zum 31.12.2026 verlängert werden.
Der Bietende hat sein Angebot entsprechend der Anlagentabelle des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten. Das eingereichte Angebotsschreiben, elektronisch übermittelt, gilt ebenso als Willenserklärung für alle anderen Teile des Angebotes.
Nachweis der Eintragung des Unternehmens z. B. Berufsregister, Handelsregister, Vereinsregister etc.
Unternehmensreferenzen:
Einschlägige Unternehmensreferenz (mind. 1) in der zuwendungsrechtlichen Verwaltung von Fördermitteln unter Verwendung des Formblattes „Unternehmensreferenz“.
Minimum level(s) of standards possibly required:Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Angebotsabgabe
Vorlage der geforderten Eigenerklärungen.
Berlin
Information about authorised persons and opening procedure:Bietende sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Der Bietende hat sein Angebot entsprechend der Anlagentabelle des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten. Das eingereichte Angebotsschreiben, elektronisch übermittelt, gilt ebenso als Willenserklärung für alle anderen Teile des Angebotes.
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung