Industry specific software package (Германия - Тендер #47511792) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: BITMARCK Technik GmbH Номер конкурса: 47511792 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Offenes Verfahren nach der VgV zur Beschaffung von Lizenzen des Herstellers Atlassian durch die BITMARCK Technik GmbH und die BITMARCK Software GmbH
Reference number: BM2023047Atlassian2Beschaffung von Lizenzerweiterungen und Verlängerung vorhandener Lizenzen des Herstellers Atlassian. Beide Auftraggeber, BITMARCK Technik GmbH und BITMARCK Software GmbH, setzen seit längerem kostenpflichtige Lizenzen des Herstellers Atlassian ein. Das Produkt wird hauptsächlich als Kollaborationsplattform für die BITMARCK Teams und deren Kunden im Unternehmen verwendet. Die Fachbereiche der Auftraggeber verwenden dafür speziell erstellte Schnittstellen, sowie verschiedene Plugins zur Integration in verschiedene Umsystems der Auftraggeber. Zudem werden vom Auftraggeber Funktionen genutzt, um deren Projektmanagement, Testmanagement, Wissensaustausch und Prozessautomatisierung zu optimieren.
Die Laufzeiten betragen 12 bzw. 24 Monate.
Die BITMARCK Technik GmbH und die BITMARCK Software GmbH setzen seit längerem kostenpflichtige Lizenzen des Herstellers Atlassian ein. Das Produkt wird hauptsächlich als Kollaborationsplattform für die BITMARCK Teams und deren Kunden im Unternehmen verwendet. Die Fachbereiche der Auftraggeber verwenden dafür speziell erstellte Schnittstellen, sowie verschiedene Plugins zur Integration in verschiedene Umsystems der Auftraggeber. Zudem werden vom Auftraggeber Funktionen genutzt, um deren Projektmanagement, Testmanagement, Wissensaustausch und Prozessautomatisierung zu optimieren.
Die BITMARCK Software GmbH muss aufgrund der vom Hersteller angekündigten Abkündigung des bislang eingesetzten Lizenzmodells, auf das Datacenter Lizenzmodell umstellen. Zusätzlich ist eine Erweiterung um eine zusätzliche Komponente BPMN Modeler vorgesehen. Die Lizenzen sollen um 24 Monate verlängert werden.
Die BITMARCK Technik GmbH ist im Jahr 2022 direkt mit dem Datacenter Lizenzmodell gestartet. Die Lizenzen sollen um 12 Monate verlängert werden.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
- Erklärung zu § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG),
- Erklärung über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist,
- Allgemeine Darstellung des Unternehmens.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (u. a. Vermögensschäden, Datenverlustschäden). Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren,
- Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Atlassian-Lizenzen) in den letzten drei Geschäftsjahren.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten fünf Jahren (Lieferung von Atlassian-Lizenzen),
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen,
- Angaben zum Support.
Für den Nachweis der Eignung soll die Eigenerklärung zur Eignung des Auftraggebers verwendet werden (Anlage 3 der Vergabeunterlagen). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Die Submission findet entsprechend der Erfordernisse an die elektronische Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens digital statt.
Information about authorised persons and opening procedure:Die Öffnung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. seine als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Rechtsanwälte. Vertreter der Bieter sind aufgrund der elektronischen Verfahrensdurchführung nicht zugelassen.
Die Öffnung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. seine als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Rechtsanwälte. Vertreter der Bieter sind aufgrund der elektronischen Verfahrensdurchführung nicht zugelassen.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.