Engineering design services for the construction of civil engineering works (Германия - Тендер #47511633) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Baureferat Номер конкурса: 47511633 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Lärmschutzwände Neufreimann ehem. Bayernkaserne
Reference number: J60b294223Maßnahme: Neubau Lärmschutzwände Neufreimann (ehem. Bayernkaserne) LSW A,B,C,D und LSW1
Objektplanung Ingenieurbauwerke HOAI Par. 43, Lph. 1-8 und Tragwerksplanung Lärmschutzwände HOAI Par. 51, Lph. 1-6 sowie Planung von Freianlagen als Besondere Leistung.
Heidemannstraße, 80939 München
Objekt- und Tragwerksplanung (Par. 43 und Par. 51 der HOAI) der Lph 1-8 nach HOAI 2021 zzgl. Besonderen Leistungen für den Neubau von Lärmschutzwände mit Pergolen am nördlichen Rand des ehemaligen Bayernkasernengeländes im Münchner Stadtteil Neufreimann. Die Begrünung der LSW und Pergolen ist mitzuplanen. Es besteht ein hoher Anspruch an die architektonische Gestaltung der Lärmschutzanlagen.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet. Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind. Eine Referenz kann sich jeweils aus bis zu zwei Referenzprojekten (RP) zusammensetzen. Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1-2
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 3
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 4-7
Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 8
Die Vergabe der ersten Stufe erfolgt für alle Bereiche der LSW (LSW A, B, C, D und LSW 1).
Die Beauftragung der weiteren Stufen kann auch einzeln für die Bereiche der LSW A, B, C West und LSW 1 erfolgen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Weitere Zwischentermine:
Fertigstellung Lph. 1-2: 3 Monate nach Auftragserteilung
Fertigstellung Bauleistung LSW C West bis 30.06.2026
zu II.2.7: die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
-das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Lph 8
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung oder gleichwertig zu erbringen.
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder gleichwertig für die als besondere Leistung beschriebene Planung von Freianlagen zu erbringen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Zusätzliche Nachweise zur Befähigung
a) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt.
b) Nachweis der Berechtigung der Erstellung des
Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Jahresumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3,0 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von maximal 4 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2015 bis Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
Die Referenz 1 beinhaltet:
Mindestbedingungen
- OP Ingenieurbau Par. 43 HOAI für eine Lärmschutzwand (LSW), Honorarzone (HZ) größer gleich III HOAI Anlage 12
- die Erbringung von mindestens einer der Lph 2, 3, 5, 6 im o.g. Referenzzeitraum.
Kriterien
- HZ größer gleich III
- Selbst erbrachte Leistung OP Ingenieurbauwerke Lph.2, 3, 5, 6 gem. Par. 43 HOAI
- Selbst erbrachte Leistung Bauüberwachung Ingenieurbauwerke in der Bauausführung
- Selbst erbrachte Leistung Nachtragsprüfung zur Bauausführung
Die Referenz 2 beinhaltet:
Mindestbedingungen
- OP Ingenieurbau Par. 43 HOAI für eine LSW HZ größer gleich III HOAI Anlage 12
- die Erbringung der Leistung Bauüberwachung Ingenieurbauwerke im o.g. Referenzzeitraum.
Kriterien
- HZ größer gleich III
- Selbst erbrachte Leistung OP Ingenieurbauwerke Lph 2, 3, 5, 6 gem. Par. 43 HOAI
- Selbst erbrachte Leistung Nachtragsprüfung zur Bauausführung
Besondere Projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1 und 2 OP Ingenieurbauwerke:
- Baukosten LSW für eine Referenz größer 1,0 Mio.€
- Spartenkoordination in der Planung
- Hochabsorbierende LSW; Absorption größer gleich 8
- Planung einer LSW mit gestalterischem Anspruch
Die Referenz 3 beinhaltet:
Mindestbedingungen
- Lärmschutzwand- oder Fassadenbegrünung für den Bereich Objektplanung Freianlagen
- die Erbringung von mindestens einer der Lph 2, 3, 5, 6 im o.g. Referenzzeitraum.
Kriterien
- HZ größer gleich IV
- Selbst erbrachte Leistung Freianlagen Lph 2, 3, 5, 6 gem. Par. 39 HOAI
- Planung einer Pergola-Konstruktion
Die Referenz 4 beinhaltet:
Mindestbedingungen
- Fachplanung Tragwerksplanung (TWP) Par. 51 HOAI für eine LSW größer gleich HZ II HOAI
- die Erbringung von mindestens einer der Lph 2, 3, 5, 6 im o.g. Referenzzeitraum.
Kriterien
- HZ größer gleich II
- Selbst erbrachte Leistung TWP Lph 4, 5 gem. Par. 51 HOAI
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail, Beschreibung der erbrachten Leistung, Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Siehe III.1.1.
Contract performance conditions:siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Weitere Zwischentermine:
Fertigstellung Lph. 1-2: 3 Monate nach Auftragserteilung
Fertigstellung Bauleistung LSW C West bis 30.06.2026
zu II.2.7: die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
-das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Lph 8
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LHM, Baureferat, Verwaltung und Recht