Personal computer (PC) operating system software package (Германия - Тендер #47510693) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Aschaffenburg Номер конкурса: 47510693 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Anschlussvertrag Microsoft Enterprise Agreement sowie SelectPlus-Government-Vertrag
Anschlussvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodutkenn aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den
Bezeichnungen „Enterprise Agreement“ / „Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge.
Aschaffenburg
Anschlussvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen
„Enterprise Agreement“ / „Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge.
Der Auftrag kann um ein weiteres Jahr (01.03.2027 - 29.02.2028) verlängert werden.
Die Stadt Aschaffenburg behält sich die Option vor, im Vertragszeitraum eine Lizenzumstellung von on-premise Lizenzen hin zu einer M365-Subscription durchzuführen. Hier soll die Möglichkeit bestehen, die entsprechenden Lizenzen zu konvertieren und eine Vertragsanpassung mit neuer Laufzeit von drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Umstellung) vorzunehmen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280515
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Anschrift siehe Nr. I.1)
Information about authorised persons and opening procedure:Nur Vertreter des Auftraggebers.
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rechts- und Vergabeamt