Electrical signalling equipment for railways (Германия - Тендер #47509974) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur Region Süd-West FE.EI-SW-E Номер конкурса: 47509974 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Germany-Frankfurt / M.: Electrical signalling equipment for railways
2023/S 208-654075
Qualification system – utilities
This notice is a call for competition
Supplies
Section I: Contracting entity
Section II: Object
Präqualifizierung zur Errichtung von elektronischen Stellwerken (ESTW) auf dem Anlagennetz der DB Netz AG
Bundesweit und auf den Strecken der Deutsche Bahn AG im Ausland.
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Qualifizierungssystems gemäß § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) geeignete und zuverlässige Unternehmen für die Lieferung und Erstellung von elektronischen Stellwerken (kurz ESTW) aus.
Das eingerichtete Qualifizierungssystem (Präqualifikationssystem) wird genutzt, um Aufträge, insbesondere Modulverträge über den Neubau, die Erweiterung und Umbau von ESTW zu erteilen. Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet und auf Strecken der Deutsche Bahn AG im Ausland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen.
Projektspezifisch - Einzelne Projekte können mit Mitteln der EU finanziert sein.
Section III: Legal, economic, financial and technical information
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen (Zuverlässigkeit).
Lieferant/Entwickler von zugelassenen internationalen elektronischen Stellwerken (ESTW) und/oder durch die Deutsche Bahn AG präqualifiziert für Lieferung / Entwicklung von ESTW, ESTW-R, ESZB, Fernsteuerung von Relaisstellwerken (RSTW), RBC-ESTW, RBC-RSTW.
Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis § 48 SektVO eingerichteten und betriebenen Qualifikationssystems (Präqualifikationssystem). Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert unter: https:// smart.noncd.db.de Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt im: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter: bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt unter: . Weitere Bedingungen werden im Auftrag genannt.
Section IV: Procedure
Section VI: Complementary information
Das vorliegende Präqualifizierungsverfahren ist die Fortführung des Verfahrens vom 25.10.2022.
Bestehende Präqualifikationen behalten Ihre Gültigkeit.
Aus dem aktuell bekanntgemachten Präqualifizierungssystem ergeben sich im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch eine erfolgreiche Präqualifizierung keine Beteiligung an einem Wettbewerb zugesagt wird. Die Präqualifizierung erfolgt vergabeunabhängig.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.