Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #47509820) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Göttingen Номер конкурса: 47509820 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Feuerwehrtechnische Zentrale Landkreis Göttingen // Ingenieurbauwerke // Aufhebung
Reference number: 2023/126/INGGegenstand des Verfahrens sind die Ingenieurleistungen der Planung der medialen Erschließung (Schmutz- und Regenwasser, Trinkwasser, Strom, Telekommunikation, Beleuchtung, Wärmeversorgung, Löschwasserversorgung) gem. § 41 HOAI, Grundleistungen LPH 1 - 9 und Besondere Leistungen tlw. in LPH 8, zum Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Göttingen am Standort Ebergötzen.
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Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, am Standort Ebergötzen eine neue Feuerwehrtechnische Zentrale zu errichten.
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Dazu soll in diesem Verfahren ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI 2021 erbringt.
Ebergötzen Herzberger Straße 37136 Ebergötzen Die Planungsbesprechungen finden zum Teil beim Bauherren in Göttingen statt.
Gegenstand des Verfahrens sind die Ingenieurleistungen der Planung der medialen Erschließung (Schmutz- und Regenwasser, Trinkwasser, Strom, Telekommunikation, Beleuchtung, Wärmeversorgung, Löschwasserversorgung) gem. § 41 HOAI, Grundleistungen LPH 1 - 9 und Besondere Leistungen tlw. in LPH 8, zum Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Göttingen am Standort Ebergötzen.
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Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, am Standort Ebergötzen eine neue Feuerwehrtechnische Zentrale zu errichten.
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Aufgrund der Fusion der beiden Landkreise Göttingen und Osterode im November 2016 unterhält der neue Landkreis Göttingen derzeit zwei bestehende Feuerwehrtechnische Zentralen an zwei weit auseinanderliegenden Standorten. Beide Standorte weisen unterschiedliche strukturelle und bauliche Defizite auf, die den Bedarf nach einer neuen, verkehrsgünstig gelegenen, FTZ begründen. Das Raumprogramm hat eine Nutzungsfläche von ca. 4.100 qm und beinhaltet Werkstätten für Atemschutz, Schlauch- und KFZ-Pflege, Werkstätten für Elektro-, Funk- und Medizinprodukte, eine Atemschutz- Übungsstrecke sowie Schulungs- und Verwaltungsräume und eine Fahrzeughalle. Zentrum der FTZ wird der Stabsraum des Katastrophenschutzstabes mit den zugehörigen Fernmelde- und Telefonzentralen. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 19.000 qm.
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Ein Architektenwettbewerb hierzu wurde im März 2023 entschieden, das Konzept des ersten Preises soll umgesetzt werden.
Aufgaben sind:
- Mediale Erschließung (Schmutz- und Regenwasser, Trinkwasser, Strom, Telekommunikation, Beleuchtung, Wärmeversorgung, Löschwasserversorgung)
- Straßenausbaupläne und Alarmausfahrt, inkl. Notausfahrt
- Koordinierte Leitungspläne
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen seitens des Auslobers erfolgen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Die oder der Auftragnehmende ist im Falle des Abrufs der Leistungen durch den Auftraggeber verpflichtet, die Leistungen, auch stufenweise, zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4-5
Stufe 3: LPH 6 Stufe 4: LPH 7-9
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 17 (11) VgV vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 17 (11) VgV vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Landkreis Göttingen