Carpentry installation work (Германия - Тендер #47509816) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: SBH | Schulbau Hamburg Номер конкурса: 47509816 Дата публикации: 27-10-2023 Сумма контракта: 587 923 299 (Российский рубль) Цена оригинальная: 9 960 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Zimmerer und Holzbau, Mendelstraße 6
Reference number: SBH VOB OV 225-23 LGSBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Mit dem an der Mendelstraße liegenden Ersatz erfolgt eine überwiegende Neustrukturierung des Standorts einschließlich Zentralisierung der Technik. In dem Baukörper finden Verwaltungsflächen, eine Vitalküche Multifunktion 300-600VT und Mensabereich, sowie Fachräume ihren neuen Platz. Die großzügige Fläche von Mensa und Gemeinschaftsfläche mit Bühne ist eine erdgeschossige Versammlungsstätte. Im Obergeschoss werden zwei große Kompartiments errichtet, dazwischen liegt ein Treppenhauskern mit notwendigen Fluren. Die Wärmeerzeugung erfolgt über Fernwärme, auf den Dachflächen werden PV Flächen errichtet. Der Neubau erhält eine Förderung für den klimafreundlichen Neubau (KfN) und wird in diesem Rahmen eine DGNB Gold zertifiziert. Das gewählte Tragwerk aus Holzbalkendecke mit Delta Beam begünstigt die Bauzeit und lässt sowohl spätere Umnutzungen als auch den Einsatz nachhaltiger Baustoffe zu. Für die Außenhülle ist eine Holzfassade in Anlehnung an das nebenstehende Hamburger Klassenhaus vorgesehen.
Hier: Zimmerer und Holzbau
Mendelstraße 6, 21031 Hamburg
Werkplanung und Statik des AN 1 psch
Außenwand, tragend, Holztafelbau, gesamt: ca. 1.012 m²
Fensteröfnungen in der Außenwand: 81 Stk
Deckenanschulss, Mineralwolle 180 m: 113 m²
Holzschwelle 370/30 mm: 282 m
Fugen austopfen, Mineralwolle: 379 m
Brettschichtholzstützen GL28h, 28/ 28 bis 28/45 cm, liefern: 38 m³
Brettschichtholzstützen GL 28h, 28/ 28 bis 28/45 cm, abbinden: 460 m
Deckenbalken, GI24h, 16/ 40 bis 39/40 cm, liefern: 347,2 m³
Deckenbalken, GI24h, 16/ 40 bis 39/40 cm, abbinden: 4.570 m
Stahl-Verbundträger 39,5/40 bis 60/ 50 cm, liefern: ca. 564 m
Stahl-Verbundträger 39,5/40 bis 60/ 50 cm, einbauen und ausbetonieren: 72 Stk
Wekseitige Abschalbleche füe Stahl-Verbundträger: 155 m
Aufbeton, Decke 12-15 cm: ca. 200 m³
Bewehrung Träger und Decke: 14,5 t
Deckenrandschalung: 200 m
Flächenschalung für Aufbeton: 945 m²
Flächenschalung, Unterdecke: 1.179 m²
Seitliche Schalung, Verbundträger: 713 m²
Randschalung: Massivholzplatte: 410 m²
Dichband in der Schalung: ca. 5.500 m
Bautenschutz Dach/ Terrasse: 1.716 m²
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn: ca. Dezember 2023; Fertigstellung: ca. September 2024
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Minimum level(s) of standards possibly required:Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegeben werden, muss mindestens das Einfache der Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Information about authorised persons and opening procedure:Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn: ca. Dezember 2023; Fertigstellung: ca. September 2024
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)