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Fire engines (Германия - Тендер #47509746)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Freistaat Bayern - Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns
Номер конкурса: 47509746
Дата публикации: 27-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102320231201 13:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEducation01B0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Freistaat Bayern - Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns
      Schönfeldstr. 5
      München
      80539
      Germany
      Telephone: +49 89451088960
      E-mail: info@mayburg.de
      Fax: +49 89451088969
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b37ef4f05-4b7f77ffb3b4b1a2
      Additional information can be obtained from the abovementioned addressto the abovementioned address
    4. Type of the contracting authority:
      Ministry or any other national or federal authority, including their regional or local subdivisions
    5. Main activity:
      Education
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Freistaat Bayern - Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns: Beschaffung eines Abrollbehälter Kulturgutschutz

        Reference number: MaBu-2023-0050
      2. Main CPV code:
        34144213
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnet. Ihr unterstehen die neun staatlichen Archive.

        Die Generaldirektion ist die Fachbehörde für das Archivwesen im Freistaat Bayern.

        Bei ihr sind sämtliche Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die staatlichen Archive angesiedelt. Dazu gehört auch die Leitung und Koordinierung zentraler Fachaufgaben wie Bewertung, Übernahme, Ordnung und Verzeichnung des Archivguts nach einheitlichen Grundsätzen, Bestandserhaltung, IT, öffentliches Wappenrecht und die historisch-politische Bildungsarbeit (z.B. Ausstellungen und Veröffentlichungen).

        Die Generaldirektion beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Abrollbehälters (AB) Kulturgutschutz.

        Der AB-Kulturgutschutz stellt ein System dar, welches autark in Kombination mit einem Löschfahrzeug oder Gerätewagen der Feuerwehr innerhalb kürzester Zeit auch in Krisengebieten bei jeder Wetterlage eingesetzt werden kann. Schriftliches Kulturgut kann darin nach einer Havarie in den bewahrenden Institutionen erstversorgt werden. Ebenso muss auch anderes Kulturgut (Gemälde, Statuen, Kunstobjekte usw.) aus Museen und kirchlichen Einrichtungen darin erstversorgt bzw. stabilisiert werden können. Der AB-Kulturgutschutz kann so für verschiedene Schadensszenarien (Feuer, (Leitungs-)Wasser, Sturm, Unwetter) eingesetzt werden.

        Der AB Kulturgutschutz wird in einem (1) Fachlos beschafft:

        1 Stk. Abrollbehälter i.S.e. geschuldeten Erfolgs

        Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_AB-Kulturgutschutz_GDA_Bayern".

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        34221000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      4. Description of the procurement:

        Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnet. Ihr unterstehen die neun staatlichen Archive.

        Die Generaldirektion ist die Fachbehörde für das Archivwesen im Freistaat Bayern.

        Bei ihr sind sämtliche Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die staatlichen Archive angesiedelt. Dazu gehört auch die Leitung und Koordinierung zentraler Fachaufgaben wie Bewertung, Übernahme, Ordnung und Verzeichnung des Archivguts nach einheitlichen Grundsätzen, Bestandserhaltung, IT, öffentliches Wappenrecht und die historisch-politische Bildungsarbeit (z.B. Ausstellungen und Veröffentlichungen).

        Die Generaldirektion beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Abrollbehälters (AB) Kulturgutschutz.

        Der AB-Kulturgutschutz stellt ein System dar, welches autark in Kombination mit einem Löschfahrzeug oder Gerätewagen der Feuerwehr innerhalb kürzester Zeit auch in Krisengebieten bei jeder Wetterlage eingesetzt werden kann. Schriftliches Kulturgut kann darin nach einer Havarie in den bewahrenden Institutionen erstversorgt werden. Ebenso muss auch anderes Kulturgut (Gemälde, Statuen, Kunstobjekte usw.) aus Museen und kirchlichen Einrichtungen darin erstversorgt bzw. stabilisiert werden können. Der AB-Kulturgutschutz kann so für verschiedene Schadensszenarien (Feuer, (Leitungs-)Wasser, Sturm, Unwetter) eingesetzt werden.

        Der AB Kulturgutschutz wird in einem (1) Fachlos beschafft:

        1 Stk. Abrollbehälter i.S.e. geschuldeten Erfolgs

        Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_AB-Kulturgutschutz_GDA_Bayern".

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in days: 1
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: yesDescription of options:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:

        Die Angaben in Abschnitt II.2.7) sind nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        A.1 Eigenerklärungen

        Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform mit dem Angebot eingereicht haben?

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        A.2 Jahresumsatz (auftragsbezogen)

        Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 500.000 Euro betrug (Mindestanforderung)?

        Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.

        (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Jahresumsatz 2020, 2021, 2022 bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils mindestens 500.000 Euro.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        A. 3 Referenzprojekte;

        Benennen Sie zwei (2) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge (z.B. alternativ Abrollbehälter ELW, Besprechung, Aufenthalt oder ähnlich) aus den letzten zwei (2) Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).

        Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:

        - Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen;

        - Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.

        (Ausschlusskriterium)

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Mind. zwei (2) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-12-01
      Local time: 13:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2024-02-29
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-12-01
      Local time: 13:05
      Information about authorised persons and opening procedure:

      entfällt

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      Die Angaben in Abschnitt II.2.7) sind nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
        München
        80534
        Germany
        Contact person: 80534
        Telephone: +49 8921762411
        E-mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 8921762847
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        ######

        Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        ######

        Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-10-23

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