Cleaning services (Германия - Тендер #47509679) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Номер конкурса: 47509679 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Berlin: Cleaning services
2023/S 208-653447
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Reinigungs- und Pflegedienste - Unterhalts-, Glas- und Sonderreinigungen - Kultur
Siehe Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) (EKP-VA-23-00999_EVB_Kultur_Los_1-9) gemäß Vergabeunterlagen (alle Objekte befinden sich im Land Berlin).
Los 3: Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung sowie der Glas-/Rahmenreinigung von diversen Kulturliegenschaften. Die zu bewirtschaftende Fläche (UHR) der 4 Objekte (Am Lokdepot 15, Kopenhagener Str. 35, Möckernstr. 26, Trebbiner Str. 8-9) zzgl. 1 Optionsobjekt (Bismarckstraße 110) beläuft sich auf insgesamt ca. 76.840 m2.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
2023_Reinigungsleistungen Kultur Los 3
Section VI: Complementary information
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3)
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt II.1.6):
- Von einem Bieter können ein oder mehrere Lose angeboten werden. Es gibt eine Zuschlagslimitierung von maximal 3 Losen. Für den Fall, dass ein Bieter in mehr als 3 Losen als wirtschaftlichster Bieter (höchste Gesamtpunktzahl je Los) obsiegend sein sollte, erhält er höchstens für 3 Lose den Zuschlag. Es werden nur die drei Lose bezuschlagt, welche in Abhängigkeit der Vergabe der weiteren Lose die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellen. Die Wirtschaftlichkeit der Loskombination wird über die Gesamtpunktzahl gemäß der Bewertungsmatrix ermittelt. Grundsätzlich gilt die Maßgabe, dass alle Lose vergeben werden. Unter dieser Prämisse erfolgt die Bezuschlagung gem. nachfolgender
Reihenfolge (siehe EKP-VA-23-00999_Verfahrensbrief):
1. Lose mit nur einem Bieter werden bezuschlagt
2. Bezuschlagung von Losen, welche nicht von der Zuschlagslimitierung betroffen sind
3. Betrachtung des Punkte-Deltas zwischen Erst- und Zweitplatziertem. Zunächst
werden die Bieter bezuschlagt, welche das größte Punktedelta zum Zweitplatziertem aufweisen
4. Verbleibende Bieter mit höchster Punktezahl werden bezuschlagt (sofern beide Bieter die gleiche Punktzahl haben, erhält der Bieter mit dem niedrigeren Angebotspreis den Zuschlag)
5. Hat ein Bieter bereits 3 Lose erhalten, so fällt er aufgrund der Zuschlagslimitierung aus der weiteren Betrachtung heraus und es werden die vorgelagerten Schritte ohne diesen Bieter wiederholt.
Bei Punkt- und Preisgleichheit erfolgt die Entscheidung für den Zuschlag mittels Auslosung.
Geben Konzernunternehmen mehrere Angebote für dasselbe Los ab, wird je Los nur das wirtschaftlichste Angebot der Konzernunternehmen berücksichtigt.
zu Pkt. II.2.5)
Wir weisen darauf hin, dass eine Konzeption der Reinigungsplanung anhand des bereitgestellten Musterobjekts zu erstellen ist (siehe EKP-VA-23-00999_Bewertungsmatrix).
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 20.03.2023 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Section VII: Modifications to the contract/concession
Siehe Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) (EKP-VA-23-00999_EVB_Kultur_Los_1-9) gemäß Vergabeunterlagen (alle Objekte befinden sich im Land Berlin).
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung sowie der Glas-/Rahmenreinigung von diversen Kulturliegenschaften. Die zu bewirtschaftende Fläche (UHR) der 2 Objekte (Pariser Platz 8, Klingelhöfer Str. 14) zzgl. 1 Optionsobjekt (Hüttigpfad 16) beläuft sich auf insgesamt ca. 9770 m2.
In dem Los 3 werden für das Deutsche Technikmuseum für die gesamte Laufzeit Tageskräfte
beauftragt, die sich um die Kontrolle auf Sauberkeit und Reinigung der öffentlichen
Bereiche während des Dienstbetriebes kümmern.
Bei Beauftragung eines weiteren Dienstleisters würde es zu Problemen hinsichtlich der Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnissen kommen, wenn zwei Dienstleister für die Reinigung verantwortlich wären. Die Schnittstellen bzw. Leistungsabgrenzungen zwischen den verschiedenen Dienstleistern wären unklar. Zusätzlich wären Abstimmungen zwischen den Dienstleistern mit dem Nutzer und der BIM notwendig. Eine
Verantwortungsabgrenzung im laufenden Betrieb wäre nicht möglich, da die Leistungen der Unterhaltsreinigung und der Tageskräfte ineinander übergehen und sich zum Teil überschneiden. Es würden zusätzliche Kosten für Personaleinweisung und Objektleitung anfallen. Darüber
hinaus sind umfangreiche organisatorische Änderungen hinsichtlich des Personaleinsatzes (Dienstpläne) erforderlich. Kurzfristig einzusetzendes Personal kann schneller bereitgestellt werden, da weniger Einarbeitungszeit in die Arbeitsabläufe benötigt wird. Übergeordnete Aufgaben wie die Rechnungslegung sind mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei verschiedenen Dienstleister müssten im selben Objekt zusätzliche Infrastruktur wie z.B. die Bereitstellung von Lagerräumen, Pausenräumen, Waschmaschinen etc. geschaffen werden. Daneben müssten zusätzliche monetäre und zeitlichen Aufwendungen im Rahmen einer Neuausschreibung aufgebracht werden und es wäre eine Interimslösung notwendig. Ergänzend dazu, müsste erneut eine Implementierung stattfinden sowie die Ortskenntnisse des Personals komplett neu erlernt werden.