Construction work (Германия - Тендер #47508466) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadibau GmbH - Gesellschaft für den Staatsbediensteten Wohnungsbau in Bayern mbH Номер конкурса: 47508466 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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243SOY17 - Wohnungsbau Soyerhofstr. 17, München
Teilabbruch, Umbau, Nutzungsänderung eines ehemaligen Verwaltungsgebäudes zu einem Wohngebäude mit 147 Wohneinheiten und Neubau einer Tiefgarage.
Soyerhofstr. 17, München
Herstellen von wohnungsinternen Geschoßtreppen in 2-geschossigen Wohnungen als Stahltreppen, mit Stahlwangen sowie Tritt- und Setzstufen aus Flachstahl, ca. 32 Stk
Änderungen an den genannten LV Aufteilungen bleiben vorbehalten. Zu II.2.7) Die Aufforderung zum Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach §5 Abs.2 Satz 1 VOB/B geht dem Bieter im JAnuar 2024 zu. Ab dem tatsächlichen Beginntermin gilt eine Vertragsfrist von 375 Werktagen bis Fertigstellung. Zwischenfristen siehe AVB "Anlage 1 zu 214.H"
Formblatt 124 ist auszufüllen oder PQ-Nummer anzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise und Erklärungen zum Formblatt 124 entsprechend der aktuell gültigen Fassung der VOB /A vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot − entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise − oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Bauvorhabens eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten mit folgenden Mindestversicherungssummen:
- 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert
- 1 Mio. Euro für Vermögensschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot − entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise − oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Bauvorhabens eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten mit folgenden Mindestversicherungssummen:
- 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert
- 1 Mio. Euro für Vermögensschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR netto übersteigt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: gem. aktueller Fassung der VOB; Die Frist für die Schlusszahlung gemäß §16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und für die Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs.1 Nr. 3 und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Kalendertage.
Änderungen an den genannten LV Aufteilungen bleiben vorbehalten. Zu II.2.7) Die Aufforderung zum Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach §5 Abs.2 Satz 1 VOB/B geht dem Bieter im JAnuar 2024 zu. Ab dem tatsächlichen Beginntermin gilt eine Vertragsfrist von 375 Werktagen bis Fertigstellung. Zwischenfristen siehe AVB "Anlage 1 zu 214.H"
Die Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Vergabekammer Südbayern