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Engineering-design services for traffic installations (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47508462)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16)
Номер конкурса: 47508462
Дата публикации: 27-10-2023
Источник тендера:


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20231024Not applicableModification of a contract/concession during its termServicesNot applicableNot applicableNot applicableNot applicableNot applicable01C2001
27/10/2023    S208

Deutschland-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

2023/S 208-653672

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leschuk, Veronika
E-Mail: OBM-Nord@deutschebahn.com
Telefon: +49 5112861644
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden - Planungsleistung PFA 1.1 (Los 1) und PFA 1.2 (Los 2)

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53203
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 – PFA 1.1 Bad Schwartau

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Gebäude, Technische Streckenausrüstung Lph 1-4

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/01/2022
Ende: 01/06/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

CEF

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI53203
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden - Planungsleistung PFA 1.1 (Los 1) und PFA 1.2 (Los 2)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
12/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

-Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der Deutschen Bahn AG präqualifizierten Unternehmen

Wir erklären, dass keine schwere Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B.:

• wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB)

• wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO)

• wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)

• Diebstahl (§ 242 StGB)

• Unterschlagung (§ 246 StGB),

• Erpressung (§ 253 StGB),

• Betrug (§ 263 StGB),

• Kreditbetrug (§ 265b StGB),

• Untreue (§ 266 StGB),

• Urkundenfälschung (§ 267 StGB),

• Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),

• Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),

• Wettbewerbsbeschränkende Absprachen beiAusschreibungen (§ 298 StGB),

• Brandstiftung (§ 306 StGB),

• Baugefährdung (§ 319 StGB),

• Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),

• unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.

• Belegung mit einer Geldstrafe in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro

-Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der Deutschen Bahn AG nicht präqualifizierten Unternehmen

Hiermit erklären wir, dass keines der nachstehend genannten Kriterien zutrifft:

1. Dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre eine Person wegen Verstoßes gegen eine der Vorschriften nach § 21 (1) und (2) SektVO rechtskräftig verurteilt worden ist und keine Umstände nach § 21 (3) SektVO zutreffen.

2. Eröffnung eines Konkurs-/Vergleichs-/Insolvenzverfahrens und die Stellung eines darauf gerichteten Antrags (§ 21 (4) Nr. 1 SektVO)

3. Eingeleitetes Verfahren der Liquidation des Unternehmens (§21 (4) Nr. 2 SektVO)

4. Nichterfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§21 (4) Nr. 3 SektVO)

5. Dass unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben wurden oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt werden (§21 (4) Nr. 4 SektVO)

6. Nachweislich begangenen schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer verantwortlich handelnden Person in Frage stellt (§21 (4) Nr. 5 SektVO)

7. Fehlende Mitgliedschaft bei der einschlägigen Berufsgeno

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Gebäude, Technische Streckenausrüstung Lph 1-4

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/01/2022
Ende: 01/06/2026
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

NT 28 Nacharbeit zur Planung des Konstruktiven Ingenieurbaus und der Verkehrsanlagen Schiene aufgrund des Entfalls der beiden Erschütterungströge (BSO)

als Schutzmaßnahme entfallen. Es entfällt also die Planung der Erschütterungströge und die zugehörige Planung der

Verkehrsanlage Schiene muss auf den klassischen Schotteroberbau angepasst werden. Dadurch entfallen Teilleistungen –

andere Planungsleistungen kommen wegen der Änderungen neu hinzu.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Änderung der zu erbringenden Planungsleistung ergibt sich aus dem geänderten Erschütterungsschutzgutachten. Dieswar so nicht vorhersehbar. Im ursprünglichen Gutachten - worauf sich auch die bisher vereinbarte Leistung bezog - waren imPFA 1.2 zwei Erschütterungströge als Schutzmaßnahme erforderlich. Durch Nachmessungen und eine Neuberechnung ergabsich, dass die Erschütterungströge nicht mehr erforderlich sind. Die Planungsleistung zu den Erschütterungströgen entfällt -die Planung der Verkehrsanlage Schiene muss angepasst werden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 13 998 769.86 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 14 030 368.97 EUR

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