Vehicles for refuse (Германия - Тендер #47438862) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb Номер конкурса: 47438862 Дата публикации: 25-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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EU-weite Ausschreibung von Abfallsammelfahrzeugen mit Drehtrommelaufbau für die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von zwei kompletten Abfallsammelfahrzeugen als Niederflurfahrzeuge (3-achsige Hecklader). Die zu erbringenden Leistungen bestehen aus der Lieferung von zwei Fahrgestellen (Los 1), zwei Drehtrommelaufbauten (Los 2) und zwei Liftern (Schüttung) (Los 3) inklusive aller in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Nebenleistungen. Hierbei sind die Aufbauten vom Auftragnehmer des Loses 2 auf die Fahrgestelle zu montieren und zusammen mit den zu liefernden Liftern (Schüttung) zu Komplettfahrzeugen zusammenzubauen.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Einweisung/Schulung des Bedienpersonals des Auftraggebers;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile (alle Lose) für mindestens 10 Jahre.
Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und der Fahrzeugkomponenten erfolgt im Wesentlichen in Form von Leistungs- und Funktionsanforderungen. In den Vergabeunterlagen werden technische und inhaltliche Mindeststandards aufgeführt, deren Einhaltung zwingend und im Angebot nachzuweisen ist.
Lieferung von zwei Fahrgestellen für die Abfallsammelfahrzeuge
Lot No: 1Die Fahrgestelle sind an den Auftragnehmer des Loses 2 zu liefern.
Lieferung von zwei Fahrgestellen für die Abfallsammelfahrzeuge ab dem 01.04.2024 bis spätestens bis zum 30.08.2024 (an den Auftragnehmer des Loses 2).
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Zulieferung der Fahrgestelle an einen Standort des Auftragnehmers des Loses 2 in Deutschland;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile für mindestens 10 Jahre.
Zu Ziffer II.2.4): Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Fahrgestells können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Lieferung von zwei Drehtrommelaufbauten, inkl. Rückfahr-Assistenzsystem für die Abfallsammelfahrzeuge sowie Komplettmontage der Fahrzeuge
Lot No: 2Die Komplettfahrzeuge sind am Standort des Auftragnehmers zu montieren und am Betriebsstandort des Auftraggebers in 58089 Hagen an diesen zu übergeben.
Lieferung von zwei Drehtrommelaufbauten, inkl. Rückfahr-Assistenzsystem für die Abfallsammelfahrzeuge sowie Komplettmontage der Fahrzeuge und Auslieferung spätestens sechs Monate nach Lieferung der Fahrgestelle (durch den Auftragnehmer des Loses 1) und spätestens bis 28.02.2025 an den Auftraggeber.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung der zugelieferten Fahrgestelle;
• Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung der zugelieferten Lifter;
• Lieferung und Montage der Drehtrommelaufbauten;
• Komplettmontage der Fahrzeuge, Zulassung nach StVZO;
• Übergabe der Komplettfahrzeuge am Standort des Auftraggebers;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Einweisung/Schulung des Bedienpersonals des Auftraggebers am Standort des Auftraggebers;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile für mindestens 10 Jahre;
• Durchführung der jährlichen UVV Prüfungen für 3 Jahre (Option mit Wertung).
Zu Ziffer II.2.4): - Option mit Wertung: Durchführung der jährlichen UVV Prüfungen für 3 Jahre;
- Optionen ohne Wertung: Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für die Aufbauten können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Lieferung von zwei Liftern (Schüttungen) für die Abfallsammelfahrzeuge
Lot No: 3Die Lifter sind an den Auftragnehmer des Loses 2 zu liefern.
Lieferung von zwei Liftern (Schüttungen) für die Abfallsammelfahrzeuge auf Anforderung, frühestens jedoch ab dem 01.05.2024 bis spätestens drei Monate nach Lieferung der Fahrgestelle (durch den Auftragnehmer von Los 1) und spätestens zum 30.08.2024 (an den Auftragnehmer des Loses 2).
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Zulieferung der Lifter durch den Auftragnehmer des Loses 3 an den Standort des Auftragnehmers des Loses 2 in Deutschland;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile für mindestens 10 Jahre.
Zu Ziffer II.2.4): Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Fahrgestells können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Lose 1 bis 3:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden.
Minimum level(s) of standards possibly required:Lose 1 bis 3:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für vergleichbare Abfallsammelfahrzeuge (Drehtrommelfahrzeuge).
Los 2:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung vonbaugleichen oder ähnlichen Drehtrommelaufbauten für vergleichbare Abfallsammelfahrzeuge.
Los 3:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von vergleichbaren Liftern für vergleichbare Abfallsammelfahrzeuge (Drehtrommel).
Minimum level(s) of standards possibly required:Los 1:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens fünf baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für vergleichbare Abfallsammelfahrzeuge (Drehtrommelfahrzeuge) in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Los 2:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens fünf baugleichen oder ähnlichen Drehtrommelaufbauten für vergleichbare Abfallsammelfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Los 3:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens fünf vergleichbaren Liftern für vergleichbare Abfallsammelfahrzeuge (Drehtrommel) in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
- Eigenerklärung zum Russlandgeschäft.
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.