IT services: consulting, software development, Internet and support (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47438697) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Номер конкурса: 47438697 Дата публикации: 25-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beschaffung, Einführung und Betrieb eines Personalmanagementsystems mit Recruitingtool für die Hamburgische Investitions- und Förderbank.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (nachstehend IFB genannt) ist eine rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts und unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg bei ihrer wirtschafts- und strukturpolitischen sowie sozialpolitischen Entwicklung. Schwerpunkte sind die Wohnraum- und Wirtschaftsförderung sowie der Umweltschutz und die Innovationsentwicklung. Als Spezialkreditinstitut mit rund 320 Beschäftigten werden moderne Kommunikations- und Netzwerkstrukturen zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben eingesetzt.
Hamburg.
Beschaffungshintergrund:
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und einer Zentralisierung der HR-Arbeitsabläufe ist der Einsatz eines Personal- managementsystems erforderlich geworden. Des Weiteren soll ein Recruitingtool integriert werden um auf dem immer enger werdenden Bewerbermarkt attraktiver für Bewerber/innen zu sein und die Bewerbungen zeitgemäß bearbeiten zu können.
Für die Personalabteilung soll ein Personalmanagementsystem mit Recruitingtool implementiert werden. Neben dem Erwerb sollen die Implementierung sowie der Betrieb unterstützt werden und im Nachgang ein Support gewährleistet sein.
Die IFB plant den Erwerb eines Personalmanagementsystems mit Recruitingtool. Neben dem Erwerb der Software sind externe Unterstützung bei der Implementierung der Software, dem Betrieb, der Wartung und der technische Support Inhalt des Auftrags.
...
Anforderungen an die Software:
Die einzuführende Software muss fachliche und technische Anforderungen erfüllen, welche u.a. die Anforderungen aus der operativen Personalarbeit abdecken. Weitere Anforderungen sind an die Software zu stellen und werden in den Unterpunkten gemäß Anlage Anforderungskatalog Leistungsbeschreibung Personalmanagementsystem final erläutert. Ebenso werden (elektronische) Handbücher und/oder Dokumentationen in deutscher Sprache erwartet.
Dieser Auftrag umfasst den Erwerb der Software sowie die Implementierungs- und Wartungskosten mit jährlicher Kündigungsoption, erstmalig nach 48 Monaten.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bei der Darstellung der besonderen Erfahrungen, die " Etablierung des Unternehmens" und die "Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio" vergeben.
Es können max. 1.000 Punkte erreicht werden. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. & 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sechs Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
1.
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2.
Erklärung über den Gesamtumsatz des/der Auftragnehmer/-in sowie über den Umsatz bezüglich der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, sowie getrennt nach den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022). Sofern diese für das Jahr 2022 noch nicht vorliegen: Vorlage der Umsätze 2019, 2020 und 2021.
3.
Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird.
4.
Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen, Gegenstand des Auftrags) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten
drei Jahre (2020, 2021, 2022).
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3 Zusätzliche Angaben.
5.
Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen