Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #47438648) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Weeze Номер конкурса: 47438648 Дата публикации: 25-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Grundschule Petrus-Canisius-Schule Weeze
Reference number: PCS_GP_11.1 Projektgegenstand
Gegenstand des Verfahrens ist der Entwurf eines Neubaus für die Petrus-Canisius-Schule inkl. Freianlagen für eine Grundschule an der Bodelschwinghstraße in der Gemeinde Weeze. Es handelt sich um die Variante B, welche in der Anlage 1 „Machbarkeitsstudie“ näher beschrieben wird.
Die Hintergrundmotivation für dieses Projekt liegt in den kontinuierlich wachsenden Schülerzahlen innerhalb der Gemeinde Weeze und den angeschlossenen Ortschaften Wemb, Laar und Hees-Baal. Hierdurch bietet die bestehende Grundschule in der Wasserstraße nicht mehr genügend Raum für zukünftige Entwicklungen. Die Lösung besteht darin, auf dem Grundstück an der Bodelschwinghstraße eine moderne 3-zügige Grundschule zu errichten.
Bis zum Jahr 2019 wurden die Bestandsschulgebäude an der Bodelschwinghstraße durch die Gesamtschule Kevelaer-Weeze genutzt und stehen seitdem leer. Mit dem Ratsbeschluss vom 13.12.2022 wurde von der Gemeinde Weeze der Neubau der Grundschule beschlossen. Lediglich temporär wurde die Schule u.a. als Impfzentrum genutzt. Lediglich die Sporthalle mit den dazugehörigen Nebenflächen sollen erhalten bleiben.
Das zentrale architektonisches Konzept für diese Schule ist ihre Ausrichtung als Clusterschule mit dem Zusatz einer Offenen Ganztagsschule. Hierbei ist die pädagogische Leitidee, dass die Schule nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch des Lebens und der vielfältigen Aktivitäten sein soll. Aufgabe ist es für die SchülerInnen und LehrerInnen eine inspirierende Umgebung für das Miteinander lernen und unterrichten zu schaffen. Es sollen Räume für soziale Interaktion und pädagogische Entfaltung entworfen werden. Die Cluster sollen jahrgangsbezogen sein und jeweils einen Gruppenraum für die OGS beinhalten, so dass eine sehr starke Vernetzung zwischen Unterricht und Betreuung stattfinden kann.
Neben dem Schulkomplex soll die bereits auf dem Grundstück vorhandene Sporthalle erhalten bleiben und um einen Geräteraum erweitert werden. Dies unterstreicht die Ganzheitlichkeit des Bildungskonzepts, das nicht nur den schulischen Unterricht, sondern auch sportliche Betätigung und Freizeitmöglichkeiten fördert.
Insgesamt sollen 4.900 m² Bruttogrundrissfläche (BGF) mit einer NUF von ca. 3.150m² für das Schulgebäude und ca. 3.700 m² umgebende und zusammenhängende Freianlagen mit einem Pausenhof geplant werden. Die ergänzenden Erschließungsflächen im Außenraum wurden mit ca. 1.150m² ermittelt.
Ein besonders hervorgehobenes Anliegen der Gemeinde Weeze ist die Nachhaltigkeit dieses Projekts. Die Planung soll sich durch eine ganzheitliche und ressourcenschonende Herangehensweise auszeichnen. Ein energieeffizienter Betrieb des Gebäudes ist eine grundlegende Voraussetzung. Darüber hinaus werden wegweisende Entwurfskonzepte erwartet, die eine optimale Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Dies geht Hand in Hand mit einem minimalen Einsatz von Energie und Ressourcen.
Die Gemeinde Weeze sieht in diesem Projekt die Möglichkeit, nicht nur ein funktionales Schulgebäude zu errichten, sondern auch ein lebendiges Bildungsumfeld zu schaffen, das den Bedürfnissen der SchülerInnen sowie der gesamten Gemeinschaft gerecht wird. Die Kombination aus modernster Architektur, ökologischer Verantwortung und innovativem Bildungskonzept soll einen nachhaltigen Beitrag zur Zukunft der Bildung in Weeze leisten.
Ergänzend wird allgemein auf die Anlage 1 „Machbarkeitsstudie“ verwiesen.
Weeze
Planungsparameter
• 3-zügige Grundschule in 12 Klassen organisiert
• Clusterschule als horizontales Jahrgangsmodell
• Mensabetrieb mit Regenerierküche und dazugehörigen Nebenflächen
• Pausenhof als Freizeit- und Erholungsfläche
• Ca. 300 SchülerInnen und 20 LehrerInnen
• Offener Ganztag
• Klassengröße beträgt 25 SchülerInnen pro Klasse
• Grundstücksgröße: 12.133m²
• NUF ca. 3.150m²
• Haustechnik und Verkehrsflächen konzeptabhängig
• BGF ca. 4.900m²
• Freizeit- und Erholungsflächen ca. 3.700m²
• Ergänzende Flächen/ Erschließung ca. 1.150m²
Weitere detailliertere Angaben können der Anlage 1 „Machbarkeitsstudie“ und Anlage 2 „Flächen und Grundlagen“ entnommen werden.
Aufgabenstellung und Leistungspflichten
Der AG beabsichtigt, folgende Leistungen im Rahmen der Generalplanung zu vergeben.
• Objektplanung
• Planung Technische Gebäudeausrüstung
• Tragwerksplanung
• Bauphysik
• Freianlagenplanung
• Vermessungsleistungen
• Brandschutzfachplanung
• SiGeKo
Ggf. wird das Planungsteam durch weitere Fachberater ergänzt. Ist der AN der Ansicht, dass weitergehende Fachplanungen zur Erbringung seiner Leistung erforderlich sind, so hat er dies dem AG rechtzeitig anzukündigen.
Termine
Die Ausführung der Planungen ist unmittelbar nach Zuschlag Anfang 2024 zu beginnen. Weitere Vorgaben zur Zeitschiene werden im späteren Verhandlungsverfahren mitgeteilt und/oder abgestimmt.
Kosten
Die geschätzten Baukosten der KG 300-400 belaufen sich auf 13.084.900 € netto bzw. 15.571.000 € brutto.
Die geschätzte Investitionskosten KG 200-700 belaufen sich auf 18.895.000 € netto bzw. 22.485.100 € brutto.
Diese Werte sind grobe Kostenermittlungen anhand der in der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegten Parameter, sie unterliegen der Fortschreibung.
Stufenweise Vergabe
Gegenstand der Ausschreibung sind die beschriebenen Generalplanerleistungen für die Leistungsphase 2-9 nach HOAI nebst besonderen Leistungen.
Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen. Zunächst werden die Generalplanerleistungen in allen genannten Planungsdisziplinen für die Leistungsphase 2 und 3 nach HOAI mit Zuschlag fest beauftragt. Alle weiteren Leistungsphasen können stufenweise – einzeln oder kumuliert, vollständig oder teilweise, für einzelne Fachdisziplinen oder gesamt – seitens des Auftraggebers optional abgerufen werden. Die Bewerber werden bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit Abschluss einzelner Abrufstufen die Gremien der Gemeinde Weeze darüber entscheiden werden, ob und wenn ja in welchem Umfang weitere Leistungen abgerufen werden. Werden einzelne Leistungen/Optionen nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den AN.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien:
Referenzwertung
Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 300 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich Referenzen gewertet, in welchen (alternativ) die Anforderung an ein Referenzprojekt erfüllt oder übertroffen werden und die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten Referenzen gewertet. Das bedeutet, dass in jedem Falle diejenigen Referenzen gewertet werden, welche benötigt werden, um die geforderten Mindestkriterien abzubilden. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der besagten Mindestreferenzen maximal sechs (6) Referenzen gewertet werden. Von den eingereichten Referenzen werden nach den hier genannten Maßstäben diejenigen Referenzen gewertet, die für den Bewerber die höchste Punktzahl ergeben. Die Bewerber werden jedoch darauf hingewiesen, dass die Auswahl der eingereichten Referenzen anhand der nachfolgenden Matrix erfolgen sollte.
Die Punkteverteilung (max. 50 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender
„Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
1. Planung eines Schulbaus ohne Erwachsenenbildung
(Bauwerkszuordnungskatalog 4100 oder 4200) Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte
2. Zertifizierung für „Nachhaltiges Bauen“ (DGNB, LEED, o.ä.) (Nachweis) Ja = 10 Punkte (Nachweis beifügen) Nein = 0 Punkte
3. Preis in einem Wettbewerb oder Architekturpreis (BDA o.ä.) (Nachweis) Ja = 10 Punkte (Nachweis beifügen) Nein = 0 Punkte
4. Positives Referenzschreiben des Auftraggebers (Nachweis) Ja = 10 Punkte (Nachweis beifügen) Nein = 0 Punkte
5. Generalplanerleistung Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte
6. Fünf (5) oder mehr Leistungsphasen nach HOAI Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 25 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im voraussichtlichen Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender
„Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung
über 20 Jahre = 10 Punkte
über 18 Jahre = 9 Punkte
über 16 Jahre = 8 Punkte
über 14 Jahre = 7 Punkte
über 12 Jahre = 6 Punkte
über 10 Jahre = 5 Punkte
über 8 Jahre = 4 Punkte
über 6 Jahre = 3 Punkte
über 5 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
unter 5 Jahren = Ausschluss
2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
über 20 Jahre = 10 Punkte
über 18 Jahre = 9 Punkte
über 16 Jahre = 8 Punkte
über 14 Jahre = 7 Punkte
über 12 Jahre = 6 Punkte
über 10 Jahre = 5 Punkte
über 8 Jahre = 4 Punkte
über 6 Jahre = 3 Punkte
über 5 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
unter 5 Jahren = Ausschluss
3. Anzahl der gewerteten Referenzen, in denen die Projektleitung oder deren Stellvertretung ebenfalls als Projektleitung oder Stellvertretung tätig waren (die Rollen können vertauscht sein)
5 oder mehr Referenzen = 5 Punkte
4 Referenzen = 4 Punkte
3 Referenzen = 3 Punkte
2 Referenzen = 2 Punkte
1 Referenz = 1 Punkt
Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit
325 Punkte erreicht werden.
Auswahl bei Punktgleichstand
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
• Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).
• kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular).
• Eigenerklärung zur Eignung (Formular).
Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien):
a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 500.000,00 € in dem Fachbereich „Planung von Hochbauten“ (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).
b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 €. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung)
c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien):
a. Vorlage von mindestens zwei (2) („Basis“-)Referenzprojekten für Planungsleistungen (Formular Referenzen) für Neubau oder Sanierung, in denen jeweils
o mindestens die Objektplanung gem. § 34 HOAI für einen Hochbau der Honorarzone III oder höher erbracht wurde (Inhalte der Leistung)
UND
o mindestens vier (4) Leistungsphasen nach HOAI erbracht wurden
(Umfang der Leistung)
UND
o mindestens brutto 10.000.000,00 € anrechenbare Kosten KG 300-400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts)
UND
o das Projekt zwischen 2013 und 2023 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts).
b. Vorlage von mindestens einem (1) („Spezial“-)Referenzprojekt Schulbau für Planungsleistungen (Formular Referenzen) für Neubau oder Sanierung, in dem
o mindestens die Objektplanung gem. § 34 HOAI für einen Schulbau gem. Bauwerkszuordnungskatalog 4100 oder 4200 erbracht wurde (Inhalte der Leistung)
UND
o mindestens vier (4) Leistungsphasen nach HOAI erbracht wurden
(Umfang der Leistung)
UND
o mindestens brutto 10.000.000,00 € anrechenbare Kosten KG 300-400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts)
UND
o das Projekt zwischen 2013 und 2023 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts).
c. Vorlage von mindestens einem (1) („Spezial“-)Referenzprojekt Generalplaner für Planungsleistungen (Formular Referenzen) für Neubau oder Sanierung, in dem
o als Generalplaner mindestens die Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung für einen Hochbau der Honorarzone III oder höher erbracht oder koordiniert wurden (Inhalte der Leistung)
UND
o mindestens vier (4) Leistungsphasen nach HOAI erbracht wurden
(Umfang der Leistung)
UND
o mindestens brutto 10.000.000,00 € anrechenbare Kosten KG 300-400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts)
UND
o das Projekt zwischen 2013 und 2023 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts).
d. Vorlage von mindestens einem (1) („Spezial“-)Referenzprojekt Preis erhalten für Planungsleistungen (Formular Referenzen) für Neubau oder Sanierung, in dem
o mindestens die Objektplanung gem. § 34 HOAI für einen Hochbau der Honorarzone III oder höher erbracht wurde (Inhalte der Leistung)
UND
o ein Preis in einem Wettbewerb (RPW o.ä.) oder Architekturpreis (BDA o.ä.) erreicht wurde.
UND
o mindestens brutto 10.000.000,00 € anrechenbare Kosten KG 300-400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts)
KLARSTELLUNG Auf die Umsetzung kommt es für dieses („Spezial“-) Referenzprojekt nicht an.
Hinweis: Ein Referenzprojekt, das mehrere der geforderten Mindestkriterien 3.2.2 a. - d. erfüllt, darf mehrfach angeführt werden; es kann insofern ausreichen, wenn zwei (2) Referenzen eingereicht werden, die jedoch alle geforderten Unterpunkte abdecken (Beispiel: Eine Referenz erfüllt alle Kriterien der („Basis“-)Referenzprojekte und darüber hinaus handelt es sich um einen Schulbau mit einem Architekturpreis. Eine weitere Referenz erfüllt alle Kriterien der („Basis“-) Referenzprojekte und darüber hinaus handelt es sich um eine Generalplanerleistung; damit sind alle geforderten Elemente mit lediglich zwei Referenzen abgedeckt und die Mindestanforderungen sind erfüllt. Es besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit, fünf (5) Referenzen einzureichen, die jeweils nur die geforderten Mindestkriterien einer Alternative des 3.2.2 a. - d. erfüllen.
e. Angaben über das für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von Hochbauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von Hochbauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).