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Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47438190)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Номер конкурса: 47438190
Дата публикации: 25-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102020231106 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
      Hohenstaufenring 2
      Worms
      67547
      Germany
      Telefon: +49 261/3013230
      E-Mail: jan-lukas.wein@kunzrechtsanwaelte.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E16428723
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E16428723
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Annahme, Zerkleinerung, Zwischenlagerung und Transport von Hausrat aus der kommunalen Sammlung

      2. CPV-Code Hauptteil:
        90500000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der Leistungspflicht des Auftragnehmers (AN) ist das Annehmen, die Zerkleinerung, die Zwischenlagerung und der Transport zum MHKW der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML), Bürgermeister-Grünzweig-Straße 87, 67059 Ludwigshafen, sowie die Dokumentation und Auditierung aller mit diesem Vertrag zusammenhängenden Aspekte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und aller jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Worms

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms (ebwo AöR = AG) entsorgt als öffentlich-recht-licher Entsorgungsträgerin Abfälle im Gebiet der Stadt Worms. Die Stadt Worms ist ein Mittelzentrum mit ca. 88.000 Einwohnern. Die Stadt Worms ist verkehrs¬technisch durch die direkte Anbindung an das Autobahnnetz, die Bahn und die Wasserstraße Rhein sehr gut erschlossen.

        Die Übernahme, die Zerkleinerung und der anschließende Transport von Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) wird von der ebwo AöR neu ausgeschrieben. Die Jahresmenge beträgt für die Jahre 2020-2022 im Mittel ca. 2.660 t/a. Eine Garantie auf die zu verwertende Jahresmenge kann die ebwo AöR nicht geben. Die zu bearbeitende Sperrmüllfraktion ist von der separat gesammelten Altholzfraktion überwiegend befreit. Die Anlieferungen beim AN erfolgen durch Sperrmüllfahrzeuge, Absetz- und Abrollmulden des AG.

        Gegenstand der Leistungspflicht des Auftragnehmers (AN) ist das Annehmen, die Zerkleinerung, die Zwischenlagerung und der Transport zum MHKW der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML), Bürgermeister-Grünzweig-Straße 87, 67059 Ludwigshafen, sowie die Dokumentation und Auditierung aller mit diesem Vertrag zusammenhängenden Aspekte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und aller jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-07-01
        Ende: 2034-06-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge

        abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende

        Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).

        1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach

        Ziffer IV.2.2.) auf besondere Anforderung. Bei ausländischen Bewerber*innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle

        vorzulegen;

        2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124

        GWB;

        3) Erklärung Antikorruption;

        4) Bewerbendengemeinschaftserklärung, falls erforderlich;

        5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung, falls erforderlich;

        6) Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der

        Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom

        8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine

        destabilisieren, gehört.

        Im Falle von Bewerbendengemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der

        Bewerbendengemeinschaft abzugeben.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer

        Bewerbendengemeinschaft durch die Bewerbendengemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher

        ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbendengemeinschaft die geforderten Erklärungen

        und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge

        abgegeben werden.

        - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei

        abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Abfallentsorgungsleistungen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Eigenerklärung zu einschlägigen Referenzen über vergleichbare Leistungen.

        2) Die eingesetzten Entsorgungs- bzw. Transportunternehmen müssen allesamt mindestens Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert. Die Zertifizierung ist mit Abgabe des Angebots nachzuweisen. Darüber hinaus behält die Auftraggeberin sich vor, auf besondere Anforderung die Vorlage einer BImSchG-Genehmigung für die Anlage zu verlangen.

        3) Eigenerklärung zur Beschaffenheit der Annahmestelle.

        4) Eigenerklärung zur Abgasnorm-Zertifizierung der einzusetzenden Fahrzeuge.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu 1): Angaben über die Ausführung von Leistungen, aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung oder Teilen davon hinsichtlich Größe, Ausführungsfristen, Gestaltung und technischem Wert vergleichbar sind. Mindestangaben sind der Auftragswert, Ausführungszeitraum und die Angabe des Auftraggebers inklusive eines Ansprechpartners der als Referenz genannten Aufträge (Referenzliste). Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Ende der Angebotsfrist. Vergleichbar sind Referenzen mit vergleichbarem Leistungsumfang. Eine Leistung ist vergleichbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

        - Übernahme, die Zerkleinerung und der anschließende Transport von Sperrmüll

        - für ein Mittelzentrum oder größer mit mindestens 85.000 Einwohnern

        Zu 3): Die Annahmestätte muss folgende Parameter und Anforderungen erfüllen:

        Die Fläche muss mind. 30 m lang und 20 m breit sowie befestigt sein. Mind. Pflaster (Natur oder Beton), Asphalt oder befahrbare Platten. Des Weiteren müssen Wendemöglichkeiten für die Anlieferfahrzeuge der AG vorhanden sein.

        Der AN hat ein Zeitfenster für die Anlieferung des Sperrmülls durch den AG bei der Annahmestätte wie folgt zu gewährleisten:

        Montags bis donnerstags 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Samstags 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr (nach gesonderter Vereinbarung im Falle von Verschiebungen auf Grund von Feiertagen).

        Zu 4): Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße muss der AN Fahrzeuge einsetzen, die mindestens die Euro-VI-Norm erfüllen. Eine eigenerstellte Liste der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeugtypen mit den jeweils einschlägigen Abgasnormen ist mit dem Angebot vorzulegen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG und

        zur Tariftreue nach § 3 LTTG abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide

        Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer*innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die

        Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-06
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-06
      Ortszeit: 11:00
      Ort:

      Worms

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 613116-2234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 613116-2113
        Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

        Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

        Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

        Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

        Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 613116-0
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 613116-2113
        Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-20

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