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Systems analysis and programming services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47437751)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: NRW.BANK AöR
Номер конкурса: 47437751
Дата публикации: 25-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102020231121 12:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEconomic and financial affairs01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      NRW.BANK AöR
      Kavalleriestraße 22
      Düsseldorf
      40213
      Germany
      E-Mail: einkauf@nrwbank.de
      Fax: +49 21191741-1746
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DJXA/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DJXA

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wirtschaft und Finanzen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        610 - Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Durchführung eines Prime-Releasewechsels

        Referenznummer der Bekanntmachung: 610
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72240000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Durchführung eines Prime-Releasewechsels

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        72000000, 72210000, 72220000, 72223000, 72224100, 72224200, 72225000, 72226000, 72227000, 72228000, 72260000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Durchführung eines Prime-Releasewechsels.

        Die NRW.BANK benutzt die Cross-Asset Trading and Risk Platform (vormals Prime) der Firma FIS in der Version 2020.4 für ihr gesamtes Kapitalmarktgeschäft als Front-To-Back-System. Das beinhaltet alles von der Geschäftseingabe, über die Risikorechnung und Abwicklung bis hin zur Buchhaltung für Produkte aus den Bereichen Fixed Income, Zins- und Kreditderivate, Treasury-Produkte, Futures und Optionen sowie Schuldscheine, Repos, Wertpapier-Leihe und Wertpapier-Collateral. Angebunden sind auch externe Systeme, z.B. durch Börsenschnittstellen oder Feeds zur Versorgung mit aktuellen Marktdaten.

        Der Anwendung liegt eine MS SQL Server Datenbank (MS SQL Server2016) zugrunde. Für die Jobsteuerung wird Automic verwendet, für die Entwicklung und Versionsverwaltung nutzen wir Git und die Aufgabenworkflows werden über Jira abgebildet.

        Etwa alle drei Jahre muss ein Releaseupgrade der Software durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um ein komplexes, fachbereichsübergreifendes Projekt, da sowohl diverse Standardfunktionalitäten der Handels-, Risikomanagement- und Abwicklungssoftware genutzt werden, als auch in großem Umfang customisierte Module implementiert wurden, die über Hooks in die Software integriert oder durch Schnittstellen angebunden sind.

        Das Projekt "Prime Relasewechsel 2024" mit dem Ziel auf das Release 2023.4 oder höher zu migrieren, ist im April 2023 gestartet. Eine tägliche Migration des produktiven Bestandes wurde bereits aufgebaut. Aktuell laufen die ersten Modultests auf dem Release 2023.2. Neben dem Ziel der Erhaltung des Status Quo nach dem Releasewechsel gibt es an verschiedenen Stellen, an denen das Front-To-Back-System mittels Python-Code customisiert wurde, Optimierungsbedarf, z.B. redundanten Code, der durch das Einführen generischer Funktionen abgelöst werden kann.

        Vor diesem Hintergrund wird nunmehr externe Unterstützung im Prime-Umfeld benötigt.

        Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf der NRW.BANK.

        Die Leistungserbringung erfolgt nach näherer Maßgabe der NRW.BANK im Rahmen der Einzelaufträge - je nach Projekt - grundsätzlich in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Düsseldorf ("onsite"). Soweit eine Anwesenheit bei der NRW.BANK nicht Voraussetzung ist, ist die Auftragnehmerin ist in der Wahl des Leistungsortes frei ("offsite").

        Die termingerechte Ausführung der Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.

        Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle an der Rahmenvereinbarung beteiligten Unternehmen in Summe auf 300 Beratertage. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Beraterleistungen im Wert von 370.000 Euro festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.

        Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Qualität (Beratungskonzept) / Gewichtung: 70
        Preis - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 8
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2024. Diese Laufzeit verlängert sich einmalig automatisch bis zum 31. Dezember 2024 (Höchstlaufzeit), soweit sie nicht jeweils sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die in § 2 Absatz 3 vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:

        a. der Text dieser Rahmenvereinbarung

        b. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK im Vergabeverfahren

        c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung

        d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07)

        e. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)

        f. Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05)

        g. Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (= Vordruck 05a)

        h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)

        i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz"

        j. Anlage 09: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften"

        k. Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG

        l. Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance

        m. Anlage 12: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz

        n. Anlage 13: Beratungskonzept der Auftragnehmerin

        o. Anlage 14: EVB-IT Dienstleistungs-AGB

        p. Anlage 15: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)

        q. Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

        2. Die VOL/B hat - abweichend von der in Absatz 1 angegebenen Reihen- und Rangfolge - im Konfliktfalle Anwendungsvorrang gegenüber dem Text dieser Rahmenvereinbarung und ihren weiteren Bestandteilen, sofern ihre Einbeziehung in die vorliegende Rahmenvereinbarung anderenfalls als unwirksam anzusehen wäre.

        3. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Berater die über das in der Anlage 03: Preisblatt für den jeweils relevanten Skill Level vorausgesetzte Qualifikation und Erfahrung sowie über die von ihr in der Anlage 13: Beratungskonzept zugesagte Erfahrung verfügen. Dies gilt auch für den Fall des Wechsels von Beratern. Berater, die von der Auftragnehmerin in der Anlage 13: Beratungskonzept benannt oder für die Durchführung eines Einzelauftrags vorgesehen sind, dürfen nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Kündigung des Beraters) und nur mit vorheriger Zustimmung der NRW.BANK durch Berater mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung ausgetauscht werden. Die Darlegungs- und Beweislast trägt die Auftragnehmerin.

        4. Ergeben sich für die NRW.BANK Anhaltspunkte dafür, dass ein im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzter Berater den Anforderungen der NRW.BANK an die zeitliche Verfügbarkeit, die Arbeitsqualität und/ oder die Produktivität oder den Zusagen der Auftragnehmerin in der Anlage 13: Beratungskonzept nicht oder nicht in jeder Hinsicht entspricht, und zeigt die NRW.BANK dies der Auftragnehmerin an, hat die Auftragnehmerin der NRW.BANK unverzüglich Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen, mit ihr abzustimmen und bei ihrer Zustimmung umzusetzen. Dies schließt insbesondere den Austausch des betreffenden Beraters ein. Für diesen Austausch wird der Auftragnehmerin eine Übergangsfrist von einer Woche eingeräumt. Weitergehende Rechte der NRW.BANK bleiben unberührt.

        5. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Einzelauftragsvergabe erfolgt durch Abruf der NRW.BANK.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

        Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Beratung der NRW.BANK im Bereich Cross-Asset Trading and Risk Platform (vormals Prime) der Firma FIS oder einem vergleichbaren Bereich der Softwareentwicklung) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

        Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 19.10.2020 bis zum 19.10.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind zulässig. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.

        Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Nachzuweisen ist mindestens eine Referenz, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen und im Hinblick hierauf aussagekräftig zu erläutern ist:

        - Beratung des Referenzkunden im Bereich Cross-Asset Trading and Risk Platform (vormals Prime) der Firma FIS oder einem vergleichbaren Bereich der Softwareentwicklung,

        - zusammenhängend über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten im Zeitraum vom 19.10.2020 bis zum 19.10.2023

        - mit einem Umsatzvolumen in Höhe von mindestens 10.000 Euro netto mit der angegebenen Referenz in diesen drei Monaten.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
        Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-21
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-21
      Ortszeit: 12:01
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:

      a. der Text dieser Rahmenvereinbarung

      b. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK im Vergabeverfahren

      c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung

      d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07)

      e. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)

      f. Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05)

      g. Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (= Vordruck 05a)

      h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)

      i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz"

      j. Anlage 09: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften"

      k. Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG

      l. Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance

      m. Anlage 12: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz

      n. Anlage 13: Beratungskonzept der Auftragnehmerin

      o. Anlage 14: EVB-IT Dienstleistungs-AGB

      p. Anlage 15: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)

      q. Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

      2. Die VOL/B hat - abweichend von der in Absatz 1 angegebenen Reihen- und Rangfolge - im Konfliktfalle Anwendungsvorrang gegenüber dem Text dieser Rahmenvereinbarung und ihren weiteren Bestandteilen, sofern ihre Einbeziehung in die vorliegende Rahmenvereinbarung anderenfalls als unwirksam anzusehen wäre.

      3. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Berater die über das in der Anlage 03: Preisblatt für den jeweils relevanten Skill Level vorausgesetzte Qualifikation und Erfahrung sowie über die von ihr in der Anlage 13: Beratungskonzept zugesagte Erfahrung verfügen. Dies gilt auch für den Fall des Wechsels von Beratern. Berater, die von der Auftragnehmerin in der Anlage 13: Beratungskonzept benannt oder für die Durchführung eines Einzelauftrags vorgesehen sind, dürfen nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Kündigung des Beraters) und nur mit vorheriger Zustimmung der NRW.BANK durch Berater mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung ausgetauscht werden. Die Darlegungs- und Beweislast trägt die Auftragnehmerin.

      4. Ergeben sich für die NRW.BANK Anhaltspunkte dafür, dass ein im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzter Berater den Anforderungen der NRW.BANK an die zeitliche Verfügbarkeit, die Arbeitsqualität und/ oder die Produktivität oder den Zusagen der Auftragnehmerin in der Anlage 13: Beratungskonzept nicht oder nicht in jeder Hinsicht entspricht, und zeigt die NRW.BANK dies der Auftragnehmerin an, hat die Auftragnehmerin der NRW.BANK unverzüglich Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen, mit ihr abzustimmen und bei ihrer Zustimmung umzusetzen. Dies schließt insbesondere den Austausch des betreffenden Beraters ein. Für diesen Austausch wird der Auftragnehmerin eine Übergangsfrist von einer Woche eingeräumt. Weitergehende Rechte der NRW.BANK bleiben unberührt.

      5. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Einzelauftragsvergabe erfolgt durch Abruf der NRW.BANK.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
        Zeughausstraße 2 - 10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-20

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