Construction work (Германия - Тендер #47437642) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Löcknitz vertreten durch Amt Löcknitz-Penkun Номер конкурса: 47437642 Дата публикации: 25-10-2023 Сумма контракта: 49 885 823 (Российский рубль) Цена оригинальная: 845 115 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gemeinde Löcknitz - Ersatzneubau Regionale Schule Löcknitz Elektroarbeiten / Starkstromanlage mit Ausbau der Datentechnik
Die Gemeinde Löcknitz plant den Ersatzneubau der Regionalen Schule.
Mit dieser Ausschreibung sollen die Elektroarbeiten mit Starkstromanlage sowie der Ausbau der Datentechnik vergeben werden.
Die Ausführung soll ab Mitte/Ende Dezember 2023 erfolgen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen.
17321 Löcknitz, Straße Am See 9
Die Ausschreibung umfasst die Leistungen zum Ausbau der Elektro-/Starkstromanlage sowie den Ausbau der Datentechnik für den Ersatzneubau der Regionalen Schule in Löcknitz.
Im genaueren handelt es sich um (- Auszug LV-),
- Verlegung von ca. 60 km Datenkabeln,
- Verlegung des Datennetzes mit Errichtung des Hauptserverschrankes sowie 4 Nebenschränken
- Verbindung der Datenschränke mittels LWL-Verbindung
- Beleuchtungsanlage
- Hausalarmierung
- Unterverteilungen
- Starkstromanlage
- Fernmeldetechnik
- Lampen/Leuchten
Den vollen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte aus dem Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen!
Es wird auf die Vergabeunterlagen hingewiesen. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über das Subreport Elvis Ausschreibungsportal.
Information about authorised persons and opening procedure:Die Angebotsöffnung wird von zwei Vertretern des Amtes Löcknitz - Penkun durchgeführt.
Es wird auf die Vergabeunterlagen hingewiesen. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB
beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3
S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen
behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
m Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB
beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3
S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen
behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
m Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Amt Löcknitz - Penkun