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Photocopier paper and xerographic paper (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47437311)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Номер конкурса: 47437311
Дата публикации: 25-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102020231127 10:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceHealth01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
      Augustinerstraße 38
      Erfurt
      99084
      Germany
      E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY6WQC/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY6WQC

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvertrag Recyclinglogopapier und -kopierpapier

        Referenznummer der Bekanntmachung: 154/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        30197642
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und -kopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.

        Eine allgemeine Leistungsbeschreibung (Anlage 1-1 der Vergabeunterlagen), die Kriterienkataloge für die Lose 1 und 2 (Anlage 1-2 und 1-3 der Vergabeunterlagen) sowie ein Muster für das Recyclinglogopapier (Anlage 1-4 der Vergabeunterlagen) sind den Vergabeunterlagen entsprechend beigefügt.

        Der Auftrag wird in 2 Losen vergeben:

        Los 1 - Recyclinglogopapier

        Los 2 - Recyclingkopierpapier

        Jeder Bieter kann ein Angebot für ein oder beide Lose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen.

        Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote.

        Der Vertrag tritt am 01.01.2024 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.12.2024, es sei denn, die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer mit, dass sich die Vertragslaufzeit um 1 weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert.

        Der Rahmenvertrag hat eine Obergrenze für

        Los 1: 6 Mio. Blatt

        Los 2: 50 Mio. Blatt.

        Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Obergrenze. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Die tatsächliche Abnahmemenge bestimmt sich durch die in der jeweiligen Bestellung vermerkten Abnahmemenge.

        Die Produktzertifizierung "Blauer Engel" oder EU-Ecolabel oder vergleichbar ist den Angebotsunterlagen beizulegen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Recyclinglogopapier

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        30197642
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogopapier, A4 weiß ungeriest, Briefblatt, H: 297 mm x B: 210 mm, 80 g/m²; geeignet für Laserdrucker und Hochleistungskopiergeräte im beidseitigen Druck für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.

        Der Rahmenvertrag hat eine Obergrenze für

        Los 1: 6 Mio. Blatt

        Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Obergrenze. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Die tatsächliche Abnahmemenge bestimmt sich durch die in der jeweiligen Bestellung vermerkten Abnahmemenge.

        Die Mindestabnahmemenge ist 1 Palette. Es wird davon ausgegangen, dass 1 Palette 100.000 Blatt enthält (Kalkulation).

        Die Produktzertifizierung: "Blauer Engel" oder EU-Ecolabel oder vergleichbar ist den Angebotsunterlagen beizufügen.

        Der Bieter hat zu gewährleisten, dass die bestellte Menge innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgt. Ebenso müssen die Lieferungen frei Verwendungsstelle erfolgen. Für die Lieferungen muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er die notwendige Technik für das Entladen und Verteilen der Papierlieferungen mitbringt. Die Mitnahme der Leerpaletten kann erst mit der nächsten Warenlieferung erfolgen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2024-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Es ist eine Musterprobe von 100 Blatt der angebotenen Papiersorte in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der Angebotsfrist der Auftraggeberin zuzusenden. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Anlage 11 der Vergabeunterlagen beschrieben und die weiteren Einzelheiten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Recyclingkopierpapier

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        30197642
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclingkopierpapier, A4 weiß ungeriest, Briefblatt, H: 297 mm x B: 210 mm, 80 g/m²; geeignet für Laserdrucker und Hochleistungskopiergeräte im beidseitigen Druck für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.

        Der Rahmenvertrag hat eine Obergrenze für

        Los 2: 50 Mio. Blatt

        Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Obergrenze. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Die tatsächliche Abnahmemenge bestimmt sich durch die in der jeweiligen Bestellung vermerkten Abnahmemenge.

        Die Mindestabnahmemenge ist 1 Palette. Es wird davon ausgegangen, dass 1 Palette 100.000 Blatt enthält (Kalkulation).

        Die Produktzertifizierung: "Blauer Engel" oder EU-Ecolabel oder vergleichbar ist den Angebotsunterlagen beizufügen.

        Der Bieter hat zu gewährleisten, dass die bestellte Menge innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgt. Ebenso müssen die Lieferungen frei Verwendungsstelle erfolgen. Für die Lieferungen muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er die notwendige Technik für das Entladen und Verteilen der Papierlieferungen mitbringt. Die Mitnahme der Leerpaletten kann erst mit der nächsten Warenlieferung erfolgen.

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2024-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.

      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:

        Es ist eine Musterprobe von 100 Blatt der angebotenen Papiersorte in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der Angebotsfrist der Auftraggeberin zuzusenden. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Anlage 11 der Vergabeunterlagen beschrieben und die weiteren Einzelheiten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 7 der Vergabeunterlagen)

        - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Darstellung des in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 9-1 der Vergabeunterlagen)

        Der spezifische Jahresumsatz muss mind.:

        Los 1: 70.000 EUR pro Geschäftsjahr

        Los 2: 440.000 EUR pro Geschäftsjahr

        betragen haben.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der spezifische Jahresumsatz muss mind.:

        Los 1: 70.000 EUR pro Geschäftsjahr

        Los 2: 440.000 EUR pro Geschäftsjahr

        betragen haben.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Darstellung von mindestens 2 Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre unter Angabe:

        o des Auftraggebers bzw. abstrakte Beschreibung des Auftragge-bers unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Tele-fonnummer,

        o der inhaltlichen Beschreibung des Auftrages,

        o des Leistungszeitraumes und

        o des Rechnungswertes netto in EUR

        unter Verwendung der Anlage 9-2, die ggf. zu vervielfältigen ist.

        Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich um Papierlieferungen für einen Auftraggeber von mindestens:

        Los 1: 2 Mio. Blatt A4 pro Jahr bzw.

        Los 2: 20 Mio. Blatt A4 pro Jahr

        handelt.

        Muster der angebotenen Papiersorten zur Prüfung der Qualität (100 Blatt pro Papiersorte, Logopapier ohne Logo)

        technische Datenblätter

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Referenz muss hinsichtlich der Art und Größe vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich um Papierlieferungen für einen Auftraggeber von mindestens:

        Los 1: 2 Mio. Blatt A4 pro Jahr bzw.

        Los 2: 20 Mio. Blatt A4 pro Jahr

        Muster der angebotenen Papiersorten zur Prüfung der Qualität (100 Blatt pro Papiersorte, Logopapier ohne Logo)

        technische Datenblätter

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-27
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-27
      Ortszeit: 10:01
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Es ist eine Musterprobe von 100 Blatt der angebotenen Papiersorte in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der Angebotsfrist der Auftraggeberin zuzusenden. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Anlage 11 der Vergabeunterlagen beschrieben und die weiteren Einzelheiten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Die Vergabekammern des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 228-9499-0
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 228-9499-163
        Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        "§ 134 Informations- und Wartepflicht.

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...

        § 135 Unwirksamkeit:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...

        § 168 Entscheidung der Vergabekammer:

        (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        "§ 134 Informations- und Wartepflicht.

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...

        § 135 Unwirksamkeit:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...

        § 168 Entscheidung der Vergabekammer:

        (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-20

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