Photocopier paper and xerographic paper (Германия - Тендер #47437311) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Номер конкурса: 47437311 Дата публикации: 25-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvertrag Recyclinglogopapier und -kopierpapier
Reference number: 154/2023Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und -kopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.
Eine allgemeine Leistungsbeschreibung (Anlage 1-1 der Vergabeunterlagen), die Kriterienkataloge für die Lose 1 und 2 (Anlage 1-2 und 1-3 der Vergabeunterlagen) sowie ein Muster für das Recyclinglogopapier (Anlage 1-4 der Vergabeunterlagen) sind den Vergabeunterlagen entsprechend beigefügt.
Der Auftrag wird in 2 Losen vergeben:
Los 1 - Recyclinglogopapier
Los 2 - Recyclingkopierpapier
Jeder Bieter kann ein Angebot für ein oder beide Lose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen.
Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Der Vertrag tritt am 01.01.2024 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.12.2024, es sei denn, die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer mit, dass sich die Vertragslaufzeit um 1 weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert.
Der Rahmenvertrag hat eine Obergrenze für
Los 1: 6 Mio. Blatt
Los 2: 50 Mio. Blatt.
Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Obergrenze. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Die tatsächliche Abnahmemenge bestimmt sich durch die in der jeweiligen Bestellung vermerkten Abnahmemenge.
Die Produktzertifizierung "Blauer Engel" oder EU-Ecolabel oder vergleichbar ist den Angebotsunterlagen beizulegen.
Recyclinglogopapier
Lot No: 101067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogopapier, A4 weiß ungeriest, Briefblatt, H: 297 mm x B: 210 mm, 80 g/m²; geeignet für Laserdrucker und Hochleistungskopiergeräte im beidseitigen Druck für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.
Der Rahmenvertrag hat eine Obergrenze für
Los 1: 6 Mio. Blatt
Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Obergrenze. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Die tatsächliche Abnahmemenge bestimmt sich durch die in der jeweiligen Bestellung vermerkten Abnahmemenge.
Die Mindestabnahmemenge ist 1 Palette. Es wird davon ausgegangen, dass 1 Palette 100.000 Blatt enthält (Kalkulation).
Die Produktzertifizierung: "Blauer Engel" oder EU-Ecolabel oder vergleichbar ist den Angebotsunterlagen beizufügen.
Der Bieter hat zu gewährleisten, dass die bestellte Menge innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgt. Ebenso müssen die Lieferungen frei Verwendungsstelle erfolgen. Für die Lieferungen muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er die notwendige Technik für das Entladen und Verteilen der Papierlieferungen mitbringt. Die Mitnahme der Leerpaletten kann erst mit der nächsten Warenlieferung erfolgen.
Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.
Es ist eine Musterprobe von 100 Blatt der angebotenen Papiersorte in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der Angebotsfrist der Auftraggeberin zuzusenden. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Anlage 11 der Vergabeunterlagen beschrieben und die weiteren Einzelheiten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Recyclingkopierpapier
Lot No: 201067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclingkopierpapier, A4 weiß ungeriest, Briefblatt, H: 297 mm x B: 210 mm, 80 g/m²; geeignet für Laserdrucker und Hochleistungskopiergeräte im beidseitigen Druck für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.
Der Rahmenvertrag hat eine Obergrenze für
Los 2: 50 Mio. Blatt
Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Obergrenze. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Die tatsächliche Abnahmemenge bestimmt sich durch die in der jeweiligen Bestellung vermerkten Abnahmemenge.
Die Mindestabnahmemenge ist 1 Palette. Es wird davon ausgegangen, dass 1 Palette 100.000 Blatt enthält (Kalkulation).
Die Produktzertifizierung: "Blauer Engel" oder EU-Ecolabel oder vergleichbar ist den Angebotsunterlagen beizufügen.
Der Bieter hat zu gewährleisten, dass die bestellte Menge innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgt. Ebenso müssen die Lieferungen frei Verwendungsstelle erfolgen. Für die Lieferungen muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er die notwendige Technik für das Entladen und Verteilen der Papierlieferungen mitbringt. Die Mitnahme der Leerpaletten kann erst mit der nächsten Warenlieferung erfolgen.
Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.
Es ist eine Musterprobe von 100 Blatt der angebotenen Papiersorte in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der Angebotsfrist der Auftraggeberin zuzusenden. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Anlage 11 der Vergabeunterlagen beschrieben und die weiteren Einzelheiten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 7 der Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen)
- Darstellung des in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 9-1 der Vergabeunterlagen)
Der spezifische Jahresumsatz muss mind.:
Los 1: 70.000 EUR pro Geschäftsjahr
Los 2: 440.000 EUR pro Geschäftsjahr
betragen haben.
Minimum level(s) of standards possibly required:Der spezifische Jahresumsatz muss mind.:
Los 1: 70.000 EUR pro Geschäftsjahr
Los 2: 440.000 EUR pro Geschäftsjahr
betragen haben.
Darstellung von mindestens 2 Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre unter Angabe:
o des Auftraggebers bzw. abstrakte Beschreibung des Auftragge-bers unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Tele-fonnummer,
o der inhaltlichen Beschreibung des Auftrages,
o des Leistungszeitraumes und
o des Rechnungswertes netto in EUR
unter Verwendung der Anlage 9-2, die ggf. zu vervielfältigen ist.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich um Papierlieferungen für einen Auftraggeber von mindestens:
Los 1: 2 Mio. Blatt A4 pro Jahr bzw.
Los 2: 20 Mio. Blatt A4 pro Jahr
handelt.
Muster der angebotenen Papiersorten zur Prüfung der Qualität (100 Blatt pro Papiersorte, Logopapier ohne Logo)
technische Datenblätter
Minimum level(s) of standards possibly required:Referenz muss hinsichtlich der Art und Größe vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich um Papierlieferungen für einen Auftraggeber von mindestens:
Los 1: 2 Mio. Blatt A4 pro Jahr bzw.
Los 2: 20 Mio. Blatt A4 pro Jahr
Muster der angebotenen Papiersorten zur Prüfung der Qualität (100 Blatt pro Papiersorte, Logopapier ohne Logo)
technische Datenblätter
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Es ist eine Musterprobe von 100 Blatt der angebotenen Papiersorte in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der Angebotsfrist der Auftraggeberin zuzusenden. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Anlage 11 der Vergabeunterlagen beschrieben und die weiteren Einzelheiten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".