Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #47291007) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wetteraukreis Номер конкурса: 47291007 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Generalplaner-Leistung: Erweiterung Ganztagsangebot JF-Kennedy-Schule und Saalburgschule Bad Vilbel nach Abbruch Hausmeisterhaus + Garage
Reference number: 23-5-320Generalplanerleistungen sind für folgendes Bauvorhaben:
Erweiterung für das Ganztagsangebot der John-F.-Kennedy-Schule und der Saalburgschule (Neubau) sowie Abbruch eines Wohngebäudes mit Garage auf dem Schulcampus der John-F.-Kennedy-Schule und der Saalburgschule, Saalburg-Straße 10, 61118 Bad Vilbel
Die Generalplanerleistungen sind für folgendes Bauvorhaben zu erbringen:
Erweiterung für das Ganztagsangebot der John-F.-Kennedy-Schule und der Saalburgschule (Neubau, Titel 2), zuvor Abbruch eines Wohngebäudes mit Garage (Titel 1) und Wiederherstellung der Außenanlage im Bereich des Neubaus (Titel 3) nach der Baumaßnahme, inklusive der erforderlichen Zuwegungen und Parkplätzen.
Standort: Schulgelände der John-F.-Kennedy-Schule und der Saalburgschule, Saalburg-Straße 10, 61118 Bad Vilbel
Objektbeschreibung
Im Zuge des Ausbaues der Ganztagsbetreuung an der Saalburgschule, benötigt die Grundschulen eine eigene Mensa und aufgrund steigender Schülerzahlen die Real- und Hauptschule (John-F.-Kennedy-Schule) weitere Klassen- und Betreuungsräume.
Der Schulcampus in Bad Vilbel ist flächenmäßig eng genutzt, deshalb soll ein gemeinsamer Erweiterungsbau an die John-F.-Kennedy-Schule beide Bedarfe decken.
Nach der Ermittlung des Raumbedarfs wurde das Raumprogramm für den Neubau erarbeitet:
-Die Grundschule (Saalburgschule) benötigt eine Mensa inklusiv Mensaküche und den zugehörigen Nebenräumen (Personalräume, Lager etc.). Außerdem sind ein Büro für Schulsozialarbeit und ein Besprechungsraum, 2 Lagerräume, 1 Archivraum und ausreichende Technikfläche vorgesehen.
-Die John-F.-Kennedy-Schule benötigt 5 Klassenräume, 2 Gruppenräume inklusiv einem Garderobenbereich, 3 Betreuungsräume, 1 Büro und eine WC-Anlage für Schüler und Lehrer.
Im Bereich des geplanten Baufeldes befindet sich das nicht mehr genutzte Hausmeisterhaus und muss zu Gunsten der Neuplanung weichen.
Das abzubrechende Gebäude wurde 1962 errichtet und ist ein 1-geschossiges, unterkellertes Wohnhaus in Massivbauweise. Ebenso muss die zugehörige Garage entfernt und die besehenden Parkplätze umgeplant werden.
Der Rückbau soll durch eine Fachfirma erfolgen, um die Baumaterialien fachgerecht zu entsorgen. Die Demontage wird unter den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und zu üblichen Arbeitszeiten und während des laufenden Betriebs stattfinden. Es muss auf vermeidbare Staub- und Lärmentwicklung geachtet werden.
Hierzu muss ein Abbruch- und Entsorgungskonzept erstellt werden. Die Standsicherheit der benachbarten Sporthalle ist aufgrund der Abbruchmaßnahmen zu prüfen. Gutachten zu Schadstoffen und Baulasten werden zwischenzeitlich eingeholt und werden für die weitere Planung zur Verfügung stehen (sind zu beachten).
Die neue Zu- und Abfahrt kann am Massenheimer Weg im Norden des Grundstückes liegen.
Technische Ausstattung:
Im Zuge des Neubaus soll die EDV- und Elektroinfrastruktur gemäß der vom Wetteraukreis festgelegten Standards des Förderprogramms Digitalpakt Schulen im Erweiterungsbau umgesetzt werden und es kommen Interaktive Schultafeln (IAS) zur Ausführung.
Das neue Gebäude ist per Glasfaserkabel an das Bestandsgebäude anzubinden.
Außerdem muss geprüft werden, ob hier eine Leistungserhöhung sowie eine neue Zuleitungsdimensionierung zur elektrotechnischen Anbindung am Bestand erforderlich ist.
Eine Photovoltaikanlage soll realisiert werden.
Der Neubau ist mit einer Mensaküche und der notwendige Anlagentechnik für alle technischen Gewerke zu planen.
Für die geplanten Server- und Technikräume ist die Sicherstellung der Betriebssicherheit der Geräte (Wärmeentwicklung) über Kühlung zu realisieren.
Das neue Gebäude ist mindestens nach GEG (Neubaustandart) zu errichten und erhält eine Wärmepumpe mit entsprechenden Heizflächen / Deckenstrahlplatten.
Die Anlagentechnik im Bestandsgebäude besteht aus einer Gas-Heizung und einem BHKW.
Hier ist ein ganzheitliches Konzept der Anlagentechnik zu erarbeiten mit evtl. einer gemeinsamen Heizungsanlage für mehrere Gebäude sowie einem hydraulischem Abgleich des Systems.
Bauweise:
Der Erweiterungsbau soll als kompaktes, barrierefreies Gebäude in Massivbauweise errichtet werden. Die Geschossdecken sollen in Stahlbeton ausgeführt werden. Die Fassadengestaltung und Farbkompositionen wird nach Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Es ist ein WDVS oder eine vorgehängte, hinterlüftete Fassade denkbar.
Als Dach kann ein leichtgeneigtes Pultdach zur Ausführung kommen. Es ist zu prüfen, ob eine Dachbegrünung ausgeführt werden kann.
Versorgungskonzept:
Es ist eine Mischküche vorgesehen, das heißt, dass ergänzend auf vorverarbeitete Produkte zurückgegriffen wird.
Beim Verpflegungssystem der Mischküche muss der Küchenbereich mit allen Geräten und Einrichtungsgegenständen für Transport, Lagerung, Kochvorgang sowie Entsorgung ausgestattet sein, ebenso mit den erforderlichen Nebenräumen für das Küchenpersonal.
Außenanlage:
Die Außenanlage im Bereich des Neubaus ist nach der Baumaßnahme wieder herzustellen inklusive der erforderlichen Zuwegungen und Parkplätzen.
Projektziel:
Ziel des funktionalen Neubaus auf dem Campus Bad Vilbel ist in qualitativer Hinsicht, ein ökologisches Gebäude zu errichten, das unter anderem auch bei der zunehmenden Sommerhitze ohne Installation einer Klimaanlage eine angenehme Lernatmosphäre (für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur sind gem. Arbeitsstättenverordnung i. V. m. den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) hier Punkt 4.3 und 4.4 geeignete Sonnenschutzmaßnahmen bei Raumtemperaturen über 26 Grad Celsius zu treffen) bietet. Weiterhin sollen die Bewirtschaftungskosten insbesondere mit den Kostentreibern Reinigung, Hausmeisterdienste, Wärme, Strom, Instandhaltung (Berücksichtigung von eventuellen Vandalismusschäden durch Schulbetrieb) und Wartung über den Lebenszyklus des Gebäudes (Errichtungsphase, Nutzungsphase: 50 Jahre, Verwertungsphase) verringert bzw. auf das Notwendigste minimiert werden. Bei der Planung und Ausführung des Projekts ist stets die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
1. Das mögliche Baufeld ist auf vorhandenen Grundleitungen zu prüfen.
2. Der Erweiterungsbau wird in eine Hanglage errichtet.
3. Im Bestandsgebäude sind mit dieser Maßnahme keine Umbauten geplant.
4. Die gesamte Maßnahme wird während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt. Es muss Rücksicht auf Schüler und schulorganisatorische Belange genommen werden.
5. Der Außenbereich des Baufeldes muss neu geplant werden. Im Anschluss der Erweiterungsmaßnahme müssen die entfallenen Parkplätze gemäß der Stellplatzsatzung berechnet und hergestellt werden.
6. Die Standards des Wetteraukreises sind zu beachten und werden dem Generalplaner nach Auftragsvergabe übersandt.
Titel 1 Abbruch::
Nettogesamtfläche Hausmeisterhaus:
Kellergeschoss 67,74m²
Erdgeschoss 81,67m²
Garage 15,68m²
ca. 68 + 82 + 16 = ca. 166 m²
Bruttorauminhalt Hausmeisterhaus: Kellergeschoss 260.62m³
Erdgeschoss 281,14m³
Garage 40,02m³
ca. 261 + 281 + 40 = ca. 584 m³
Geschätzte Kosten für die Abbruchmaßnahme:
netto 126.000 €
Titel 2 Erweiterung für das Ganztagsangebot J.F.-Kennedy-Schule und Saalburgschule (Objekt- und Fachplaner-Leistungen):
Nettogesamtfläche: ca. 1.610 m²
Bruttogesamtfläche: ca. 2.300 m²
Geschätzte Kosten für die Baumaßnahme:
KG 200 netto 92.773 €
KG 300 netto 3.710.924 €
KG 400 netto 2.473.949 €
Davon:
KG 410 inkl. KG 540 netto: 368.000 €
KG 420 inkl. KG 540 netto: 529.920 €
KG 430 inkl. KG 540 netto: 662.400 €
KG 440 inkl. KG 540 netto: 677.120 €
KG 450 inkl. KG 540 netto: 353.280 €
KG 460 inkl. KG 540 netto: 147.200 €
KG 480 inkl. KG 540 netto: 206.080 €
Titel 3 (Außenanlage)
Geschätzte Kosten für die Außenanlage:
KG 500 netto: 195.000 €
Planungs- und Ausführungszeit:
Titel 1 (Abbruch):
Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
Titel 2 (Erweiterung):
Planung: in den LPH 1+2 des Titels 1
Baubeginn: nach Bauausführung des Titels 1
Titel 3 (Außenanlage):
Planung: in den LPH 1+2 des Titels 1
Baubeginn: nach Bauausführung des Titels 2.
Bauzeit insgesamt voraussichtlich bis 2. Quartal 2027.
Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
Die genannten Vertragslaufzeiten sind geschätzt und richten sich tatsächlich 1. nach dem Datum der Zuschlagserteilung, 2. nach dem Verlauf der Maßnahme. Ziel ist der Abschluss der Baumaßnahme und Inbetriebnahme im 2. Quartal 2027.
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt anhand der Präsentationsunterlagen und des Honorarangebotes gemäß der in der Wertungsmatrix benannten Zuschlagskriterien.
a) Berufs- oder Handelsregisterauszug
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Insolvenz und Eintragung ins Gewerbezentralregister
c) Zusatzerklärung zur Eignung
d) Verpflichtungserklärung nach dem HVTG
e) Nachunternehmererklärung f) Bietergemeinschaftserklärung
a) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, Deckungssummen: Personenschäden mind. 5 Mio. €, Sach- u. Vermögensschäden: mind. 3 Mio. €, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr b) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
a) Geforderte Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Projektteams:
- Studienabschluss im Bereich Architektur oder Nachweis Eintragung bei einer Architektenkammer oder vergleichbarer Nachweis
- Nachweis Bauvorlagenberechtigung
- Studienabschluss im Bereich Statik/Konstruktion oder Nachweis über die Eintragung bei einer Ingenieurkammer oder vergleichbarer Nachweis - Studienabschluss im Bereich Bauphysik oder Nachweis über die Eintragung bei einer Ingenieurkammer oder vergleichbarer Nachweis
- Studienabschluss aus dem Bereich der genannten Anlagegruppen oder Nachweis über die Eintragung bei einer Ingenieurkammer oder vergleichbarer Nachweis: - KG 410, 420, 430, 480 - KG 440, 450 - KG 460
- Zertifikat im Bereich Brandschutz / Nachweisberechtigter im Bereich Brandschutz
- Studienabschluss im Bereich Freianlagenplanung oder Nachweis Eintragung bei einer Architektenkammer oder vergleichbarer Nachweis
Je 2 Referenzen für
1 Generalplaner-Leistungen für folgende Teilbereiche der Generalplanung für Gebäude im Bereich Hochbau/Sonderbau und Abbruch von Gebäuden, Durchführung im laufenden Betrieb
2 Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung im Bereich Hochbau/Sonderbau
3 Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für je eine der genannten
Anlagengruppen im Bereich Hochbau (Anlagengruppen: 410, 420, 430, 440, 450, 460, 480)
4 Fachplanungsleistungen der Bauphysik für je einen der genannten Bereiche im Hochbau/Sonderbau: Wärmeschutz, Energetische Berechnung, Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik
5 Fachplanungsleistungen für Brandschutz, Erstellung u. Überwachung Brandschutzkonzept im Hochbau/Sonderbau "
6 Fachplanungsleistungen der Freianlagenplanung.
Verwendung der deutschen Sprache (Zusatzerklärung zur Eignung).
entfällt
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt anhand der Präsentationsunterlagen und des Honorarangebotes gemäß der in der Wertungsmatrix benannten Zuschlagskriterien.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt