Facade work (Германия - Тендер #47290883) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung Номер конкурса: 47290883 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Blechfassade - Neubau Zentrallager und Erweiterung + Erneuerung der Betriebsstelle Ottmarsheim
Reference number: 12.7:10/2023/01/02/VE005.1Stahltrapezblech-Fassade inkl. Unterkonstruktion aus Konstruktionsvollholz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS1-Neubau Zentrallager und Garage:
Konstruktionsvollholz Nadelholz, sägerau, verschiedene Abmessungen mit farbloser Imprägnierung: ca. 2475 m
OSB-Verlegeplatte D= 18 mm, Nutzungsklasse=" 3 ca. 1500 m²
Unterkonstruktion Fassade auf unterschiedlichen Untergründen ca. 1750 m²
Wärmedämmung Außenwand, verschiedene Stärken ca. 1750 m²
Außenwand-Vorsatzschale Stahltrapezbleche 35/440, vertikal ca. 1750 m²
Statische Aufhängung/Unterkonstruktion ca. 250 m
Tropfprofil für Fußpunktausbildung ca. 250 m
Laibungsbleche, T= 1 mm, L-förmig ca. 130 m
Insektenschutzgitter ca. 325 m
Fassadeneckprofil ca. 65 m
Wandöffnungen, verschiedene Größen ca. 100 Stck
Blechabdeckung, L-förmig ca. 250 m
LOS2-Erweiterung Betriebsstelle:
Konstruktionsvollholz Nadelholz, sägerau, verschiedene Abmessungen mit farbloser Imprägnierung ca. 750 m²
OSB-Verlegeplatte D= 18 mm, Nutzungsklasse=" 3 ca. 475 m²
Unterkonstruktion Fassade auf unterschiedlichen Untergründen ca. 700 m²
Wärmedämmung Außenwand, verschiedene Stärken ca. 700 m²
Außenwand-Vorsatzschale Stahltrapezbleche 35/440, vertikal ca. 700 m²
Statische Aufhängung/Unterkonstruktion ca. 230 m
Tropfprofil für Fußpunktausbildung ca. 135 m
Laibungsbleche, T= 1 mm, L-förmig ca. 100 m
Insektenschutzgitter ca. 240 m
Fassadeneckprofil ca. 50 m
Wandöffnungen, verschiedene Größen ca. 50 Stck
Blechabdeckung, L-förmig ca. 110 m
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eigenerklärung, dass die Kommunikation mit der Vergabestelle und die gesamte Auftragsabwicklung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt.
• Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll
• Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.
Der ZV Bodensee-Wasserversorgung gehört zur "Kritischen Infrastruktur". Bei dem geplanten Bauwerk handelt es sich um eine systemrelevante kritische Infrastruktur, die dem BSI-Regelwerk (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unterliegt. Deshalb erfolgt die Vergabe ausschließlich an einen Bieter der die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet hat (KO-Kriterium). Die vollständig ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform der Deutsche eVergabe (https://www.deutsch-evergabe.de) eingereicht/hochgeladen werden. Bitte senden Sie die Vertraulichkeitserklärung mit dem Angebot ausgefüllt oder auch leer zurück. Der Auftragnehmer muss diese vor einer Beauftragung jedoch ausfüllen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.