Security software package (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47289803) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Bad Oldesloe vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Номер конкурса: 47289803 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Firewall-Cluster und Endpoint- sowie Mobilesecurity für die Schul-IT der Stadtverwaltung Bad Oldesloe
Die Schul-IT der Stadtverwaltung Bad Oldesloe betreut im Stadtgebiet 7 Schulen mit über 3500 Endgeräten, Tendenz steigend.
Hierfür wird ein Firewall-Cluster und Endpoint- sowie Mobilesecurity benötigt.
Bad Oldesloe
Für die zentrale Absicherung der schulischen und teils öffentlichen Netzwerke möchte sich die Stadt Bad Oldesloe technisch neu aufstellen.
Hierzu soll ein Firewall-Cluster gemäß Leistungsverzeichnis angeschafft werden. Dies soll aus 2 Firewall-Systemen bestehen um die Ausfallsicherheit zu gewährleisten. Ziel ist, die vorhandenen und zukünftigen Ressourcen sicher und effizient zu betreiben.
Durch die neue Umgebung soll ermöglicht werden, dass die Schul-IT in die Lage versetzt wird, schnell und sicher auf sich ändernde Anforderungen reagieren zu können.
*
Die Schul-IT soll durch die neue Lösung in die Lage versetzt werden, dass angegriffene Systeme frühzeitig erkannt werden, feststellbar ist, von wo der Angriff kommt und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Auch die Forensik ist ein wichtiges Thema, um mögliche Angriffe zu analysieren.
In diesem Projekt muss der Schutz des Netzwerkes (Firewall) und der Endgeräte (Endpoint-, Mobilesecurity), wie z.B. Notebooks, Tablets, iPads, etc. gewährleistet sein.
Die Firewall stellt auch den Router dar, damit der Internetverkehr aber auch der interne Datenverkehr von einem Netz zum anderen geregelt wird.
*
Zudem wird ein Vertrag für Service und Support über eine Laufzeit von fünf Jahren geschlossen.
*
Ebenfalls ist zu beachten, dass der Anbieter gewährleisten muss, die gesamte Hardware innerhalb von 30 Tagen nach Beauftragung liefern zu können.
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Firewall bzw. Endpoint- sowie Mobilesecurity) die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2020 - 2022).
3. Einreichung von Referenzen mindestens zwei in den letzten vier Jahren (2019 - 2022) erbrachten Leistungen, die mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar sind (Firewall bzw. Endpoint- sowie Mobilesecurity), inkl. Beschreibung der Anhänger und ggf. Bildern, der Auftragssumme, wenn möglich Benennung von Ansprechpartner(n) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurde.
4. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
4a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Kiel
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen